Fristlose Kündigung der Wohnung: Was tun, wenn der Vermieter Ihnen fristlos kündigt?

Von Monique L.

Letzte Aktualisierung am: 7. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann darf der Vermieter die Wohnung fristlos kündigen?

Ist die fristlose Kündigung einer Wohnung fehlerhaft, kann Widerspruch eingelegt werden.
Ist die fristlose Kündigung einer Wohnung fehlerhaft, kann Widerspruch eingelegt werden.

Plötzlich eine fristlose Kündigung vom Vermieter im Briefkasten zu haben, ist zumeist verbunden mit der Angst, bald auf der Straße sitzen zu müssen. Doch ist der erste Schreck erst einmal verdaut, kommen viele Fragen hoch:

Kann ich gegen eine fristlose Kündigung meiner Wohnung Widerspruch einlegen? Ist die fristlose Kündigung überhaupt gerechtfertigt? Sollte ich vielleicht einen Anwalt zu Rate ziehen? Welche Mittel und Wege stehen mir zur Verfügung?

Welche Rechte Sie als Mieter haben, gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen, können Sie im folgenden Ratgeber nachlesen.

Das Wichtigste zur fristlosen Kündigung und was dann zu tun ist

Welche Möglichkeiten haben Mieter bei einer fristlosen Kündigung?

Hat der Vermieter den Mietvertrag fristlose gekündigt, sollten Mieter prüfen, ob die Kündigungsgründe berechtigt sind oder ob Widerspruch eingelegt werden sollte,

Muss die Mietsache sofort zurückgegeben werden?

Üblicherweise besteht bei einer fristlosen Kündigung keine Kündigungsfrist, sodass die Mietsache in der Regel sehr zeitnah an den Vermieter zurückgegeben werden muss.

Kann eine fristlose Kündigung verhindert werden?

Erhalten Mieter eine Abmahnung, sollten sie diese ernst nehmen und die Gründe für eine solche vermeiden oder beseitigen. Bestehen Rückstände bei der Miete, kann eine fristlose Kündigung eventuell durch das Begleichen dieser vermieden werden.

Fristlose Kündigung: Was tun, wenn die Wohnung plötzlich weg ist?

Der Schock nach einer fristlosen Kündigung sitzt tief. Doch das Wichtigste ist nun, dass Sie Ruhe bewahren und sich nicht verunsichern lassen. Denn unter Umständen ist die Kündigung gar nicht wirksam. Überprüfen Sie deshalb das Kündigungsschreiben noch einmal gründlich, um herauszufinden, ob in Ihrer Kündigung vielleicht etwas Essentielles vergessen wurde. Was also tun?

Dabei sollten Sie folgende Punkte beachten:

Fristlose Kündigung Ihrer Wohnung erhalten: Was Sie tun sollten, ist die Kündigung zu überprüfen.
Fristlose Kündigung Ihrer Wohnung erhalten: Was Sie tun sollten, ist die Kündigung zu überprüfen.
  • Hat der Vermieter einen wichtigen Grund für die fristlose Kündigung? Darunter zählen beispielsweise ein erheblicher Mietrückstand, eine ständige Störung des Hausfriedens, Vermüllung, nicht genehmigte Untervermietung, massive Ruhestörung oder auch unerlaubtes Gewerbe in der Wohnung.
  • Liegt ein wichtiger Grund vor: Hat Sie der Vermieter zuvor abgemahnt? In der Regel darf er nicht ohne eine angemessene Abmahnungsfrist, eine fristlose Kündigung aussprechen. Nach einer Abmahnung haben Sie als Mieter zunächst die Chance, Schäden zu beheben und Fehlverhalten zu verbessern. Sind Sie zum Beispiel mit der Miete im Rückstand, muss Ihnen der Vermieter im Regelfall eine Schonfrist geben, um die Zahlungen nachzuholen.
  • Unter Umständen kommt auch folgende Frage auf, nachdem Sie die fristlose Kündigung Ihrer Wohnung erhalten haben: Was kann ich tun, wenn der Vermieter plötzlich persönlich vor der Tür steht und mich herauswerfen möchte? Auch wenn es schwer fällt, sollten Sie hierbei Ruhe bewahren, denn dazu hat ein Vermieter nicht das Recht! Erst mit erfolgreich durchgesetzter Räumungsklage, kann mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers die Wohnung zwangsgeräumt werden.
Wichtig: Erfolgt die fristlose Kündigung von einem Mietvertrag aufgrund von Zahlungsverzug, ist das, was Sie tun sollten in erster Linie ein unverzüglicher Ausgleich dieses Mietrückstands. Ist es Ihnen nicht möglich, das Geld so schnell zu zahlen, können Sie sich auch zum Beispiel an das Sozialamt wenden. Unter Umständen kann es vorerst für die Zahlungen aufkommen.

Was ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgeschrieben?

Der § 543 BGB schreibt gesetzlich vor, dass in jedem Fall ein wichtiger Kündigungsgrund vorhanden sein muss – egal, ob die Kündigung vonseiten des Mieters oder Vermieters ausgeht. Letzterer muss dabei immer wissen, was er tun muss, bevor er die fristlose Kündigung einer Wohnung einleitet.

Laut § 543 Abs. 3 gilt hierbei Folgendes:

Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.

Wichtig zu wissen ist, dass ein Mieter immer das Recht hat, Widerspruch einzulegen. Wie erfolgversprechend dieser ist, hängt natürlich immer vom jeweiligen Fall ab und inwiefern der Vermieter vielleicht einen Formfehler begangen hat. Erhalten Sie eine fristlose Kündigung Ihrer Wohnung, ist das, was Sie tun sollten also immer zuerst das Schreiben zu überprüfen, denn unter Umständen kann die Kündigung auch unwirksam sein.

Bildnachweise: fotolia.com/© Abramgino, istockphoto.com/liveostockimages

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (83 Bewertungen, Durchschnitt: 4,52 von 5)
Fristlose Kündigung der Wohnung: Was tun, wenn der Vermieter Ihnen fristlos kündigt?
Loading...

Über den Autor

female author icon
Monique L.

Monique gehört seit 2019 zum Redaktionsteam von mietrecht.com. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Mietminderung, Kündigung und Mieterrechten. Sie hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften.

9 Gedanken über “Fristlose Kündigung der Wohnung: Was tun, wenn der Vermieter Ihnen fristlos kündigt?

  1. Cristian

    Hallo, heute habe ich eine Kündigung der Wohnung wegen 2 Monaten Zahlungsverzug erhalten, ich zahle die Miete am 15.-15. des Monats, Hausverwaltung rechnet für mich vom 01.-30. des Monats. Die Vermiter sagt, dass ich mit der Miete 3 Monate im Verzug bin, aber weill ich am 15. zahle denke ich dass die einen Berechnung Fehler gemacht haben. Ich möchte erwähnen, dass ich eine Mahnung erhalten habe, weil ich mit der Miete 3 Tage im Verzug war. Die Hausverwaltung hat die Verträge vom alten Vermiter übernommen und ich habe die Miete immer am 15. bezahlt (so habe ich von Anfang an bezahlt). Meine Frage ist, kann er meinen Vertrag wegen wiederholter Zahlungsverzögerung kündigen, ich habe keine Schulden bei ihm, ich habe alle Schulden beglichen, erhalte aber trotzdem eine fristlose Kündigung, kann man gegen diese Entscheidung etwas unternehmen?

    Ich habe vergessen zu fragen, ob die Hausverwaltung mir eine kostenlose Kündung ohne Aufforderung zur vollständigen Begleichung der Schulden gewähren möchten?

  2. clara g

    Vielen Dank für den Beitrag. Ich bin gerade ein wenig verzweifelt, da ich eine Kündigung von meinem Mieter erhalten habe. Danke für den Hinweis, dass man prüfen lassen kann, ob die Kündigungsgründe berechtigt sind. Ich werde mich nach einem Anwalt umschauen und die Kündigung prüfen lassen.

  3. Uke

    Hi,
    Ich bin Untermieter, mein Huptmieter macht mir größere Probleme.
    Auf diese Grund möchte ich kurzfristig Kündigung in dieser Wohnung.
    Bitte wie geht ich um.

  4. Sven

    Hallo, ich habe aufgrund von Rechnungen diesen Monat keine Miete gezahlt(Dez. 21)Nun hat der Vermieter mir eine Frist bis zum 20.12 gegeben diese zu begleichen sonst droht mir die fristlose Kündigung. In dem Schreiben was per Email erfolgt ist steht oben bzw im kompletten Text nichts über eine Abmahnung. Habe halt nur das Schreiben erhalten mit der Frist bis wann das Geld uaf dem Konto zusein hat sonst Kündigung. Was kann ich tun und kann der. Vermieter mich nach einer nicht gezahlten Monatsmiete mich fristlos Kündigen?

  5. Miroslava M

    Meine Eltern haben einen Fristlosen Kündigung am 7.11 bekommen und dafür müssen am 31.11 raus gehen es gibt einen wichtigen Grund, aber wir sind 6 Personen mit Kinder und finden kein wohnung, dar sie uns trozdem rausschmeißen wenn wir niergendswo gehen können?

  6. Safet M

    Bei mir ist dieser Fall:
    Ich lebe seit 21 Jahren in dieser Wohnung wo ich gerade bin immer auch die Miete Pünktlich gezahlt. Seit dem Monat September 2020 habe ich die Miete nie pünktlich gezahlt aber dem Vermieter wurde es immer bezahlt. Schulden habe ich nicht bei dem Vermieter.
    Trotz 3 Mahnungen vom Vermieter, habe ich ihm nochmal zu spät gezahlt aber meistens auch Telefonisch abgesprochen.
    Nun jetzt schickt er mir die fristlose Kündigung binnen 7 Tagen meine wohnung zu räumen. Ist das möglich ??
    Hat er das recht mich so schnell rauszuschmeißen?.
    Ich würde ihm ab jetzt immer regelmäßig zahlen wie auch vorher immer. Ehrlich bin ich, die Mahnungen die ich erhalten habe, habe ich nicht wahr genommen, da ich seit 21 Jahren in dieser Wohnung zur miete bin.
    Was kann ich tun? Ich kenne mich überhaupt nicht aus

  7. Karl H

    Ich habe die fristlose Kündigung für meine Wohnung bekommen und recherchiere nun, was ich dagegen tun kann. Umso interessanter finde ich, dass der Vermieter immer einen wichtigen Grund für die Kündigung angeben muss. Ich werde das nochmal prüfen und mir eine Beratung bei einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht einholen. Vielen Dank für die Infos.

  8. Henry

    Guten Tag, gilt eine Abmahnung vor fristloser Kündigung via WhatsApp – das Wort Abmahnung kommt darin nicht vor? Ist dies gerichtsverwertbar? Liebe Grüße Henry

  9. Natalie B

    Meine Schwester hat die fristlose Kündigung für ihre Wohnung erhalten und weiß nun natürlich nicht, was sie tun kann. Umso interessanter finde ich, dass gesetzlich geregelt ist, dass in jedem Fall ein wichtiger Grund vorhanden sein muss und sie das Recht hat, Widerspruch einzulegen. Vermutlich werden wir auch einen Anwalt für Immobilienrecht suche, der sie da ausführlich beraten kann.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert