Fristlose Kündigung

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Fristlose Kündigung: Wird trotzdem Arbeitslosengeld gezahlt?

Bekommt man bei fristloser Kündigung Arbeitslosengeld? Das hängt vor allem vom Kündigungsgrund ab.
Bekommt man bei fristloser Kündigung Arbeitslosengeld? Das hängt vor allem vom Kündigungsgrund ab.

Fristlose Kündigungen haben immer gewisse Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmer und -geber als Ursache. Ist jedoch kein nachvollziehbarer und triftiger Grund dafür vorhanden, ist eine fristlose Kündigung arbeitsrechtlich im Regelfall nicht rechtens. Manchmal kochen die Gemüter einfach nur etwas hoch und es kommt zu Missverständnissen, die durch ein klärendes Gespräch schnell und einfach aus der Welt geräumt werden können.

Ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses jedoch unumgänglich, stellen sich viele Betroffene die Frage: „Bekommt man bei einer fristlosen Kündigung Arbeitslosengeld oder wird eine Sperre verhängt?“ Hierauf gibt es keine pauschal gültige Antwort. Es kommt auf bestimmte Faktoren an. Welche das sind, können Sie im nachfolgenden Ratgeber nachlesen.

Inhaltsverzeichnis

  • Was genau bedeutet eine Sperre bei der Arbeitsagentur?
    • Gibt es Arbeitslosengeld bei fristloser Kündigung durch den Arbeitgeber?
    • Wann bekommt ein Arbeitnehmer nach fristloser Kündigung Arbeitslosengeld?
  • Arbeitslosengeld: Wann eine Sperre bei fristloser Kündigung unangebracht ist

Was genau bedeutet eine Sperre bei der Arbeitsagentur?

Unter bestimmten Umständen hat die Agentur für Arbeit das Recht, sogenannte Sperrzeiten zu verhängen. Das bedeutet, dass der betreffende Arbeitslose in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld erhält. In Folge dessen verkürzt sich dadurch natürlich auch die gesamte Bezugsdauer.

Fristlose Kündigung: Bekomme ich Arbeitslosengeld? Liegt kein triftiger Grund vor, kann sich eine Klage lohnen.
Fristlose Kündigung: Bekomme ich Arbeitslosengeld? Liegt kein triftiger Grund vor, kann sich eine Klage lohnen.

Dabei kann eine ordentliche sowie eine fristlose Kündigung für das Arbeitslosengeld eine Sperre zwischen einer und zwölf Wochen bedeuten. Wie lange genau kein Geld gezahlt wird, hängt von der Schwere des Verstoßes ab, auf den die Sperre zurückzuführen ist.

In § 159 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sind die Regelungen zur Sperrzeit verankert, wenn es sich beispielsweise um eine fristlose Kündigung bezüglich Arbeitslosengeld handelt.

Betroffene Arbeitgeber und Angestellte sollten deshalb gut darüber nachdenken, bevor sie eine fristlose Kündigung einreichen. Das Arbeitslosengeld 1 kann letztendlich eine Sperre hervorrufen, die Existenzen ins Schwanken bringt.

Gibt es Arbeitslosengeld bei fristloser Kündigung durch den Arbeitgeber?

Zunächst einmal ist zu sagen, dass die Antwort auf die Frage: „Bekomme ich bei einer fristlosen Kündigung Arbeitslosengeld?“ auch dann nicht pauschal beantwortet werden kann, wenn es sich um eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber handelt. Ob Arbeitslosengeld gezahlt wird, hängt in erster Linie vom Kündigungsgrund ab.

Ohne einen wichtigen Grund ist diese Kündigungsform nämlich nicht möglich. Arbeitslosengeld nach einer fristlosen Kündigung wird demnach gezahlt, wenn nachweislich ein triftiger Grund vonseiten des Arbeitgebers gegeben ist.

Liegt allerdings ein Selbstverschulden durch den Angestellten vor, muss dieser mit einer Sperre rechnen, sollte er eine außerordentliche Kündigung erhalten. Das Arbeitslosengeld wird dann erst einmal ausgesetzt.

Wann bekommt ein Arbeitnehmer nach fristloser Kündigung Arbeitslosengeld?

Wer also als Arbeitnehmer selbst fristlos gekündigt hat, braucht Arbeitslosengeld erst einmal nicht zu erwarten. Auch wenn durch bestimmtes Fehlverhalten die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber hervorgerufen wurde, ist dies der Fall.

Es ist deshalb dringend notwendig, dass sich der kündigende Arbeitnehmer vorher mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzt und dort seinen fristlosen Kündigungsgrund erläutert. Hat er nachweislich keine andere Wahl, als eine fristlose Kündigung, sollte dem Arbeitslosengeld und dem Anspruch darauf nichts im Wege stehen.

Arbeitslosengeld: Wann eine Sperre bei fristloser Kündigung unangebracht ist

Arbeitslosengeld trotz fristloser Kündigung – geht das nun? Wichtig ist vor allem, dass der Gekündigte die Formalitäten der Kündigung genauestens überprüft. Unter Umständen lohnt sich hier eine Klage vor dem Arbeitsgericht.

Es gibt kein Arbeitslosengeld bei ungerechtfertigter, fristloser Kündigung durch den Arbeitnehmer.
Es gibt kein Arbeitslosengeld bei ungerechtfertigter, fristloser Kündigung durch den Arbeitnehmer.
  • Prüfen Sie die Formalitäten der Kündigung: Wurde die Frist von zwei Wochen auch eingehalten?
  • Ist die Kündigung gerechtfertigt oder wäre eine Frist zumutbar?
  • Nehmen Sie die Kündigung nicht einfach hin. In vielen Fällen kann sich eine Klage lohnen.
  • Bei verhaltensbedingten Kündigungen sollte immer ein Anwalt aufgesucht werden. Nur wenn Sie etwas gegen die Kündigung unternehmen, kann die Sperrzeit wegfallen.
  • Damit die außerordentliche, fristlose Kündigung für das Arbeitslosengeld keine Sperre nach sich zieht, muss ein triftiger Grund vonseiten des Arbeitnehmers vorliegen, zum Beispiel Mobbing, das Ausbleiben der Gehaltszahlung oder Vertrauensverlust.
  • Seien Sie vorsichtig mit Aufhebungsverträgen. Auch diese können eine Sperre beim Arbeitslosengeld nach fristloser Kündigung nach sich ziehen.
  • Melden Sie sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur, um Kürzungen zu vermeiden.
  • Unter Umständen ist bei Härtefällen eine Sperrzeitverkürzung für das Arbeitslosengeld nachdem die fristlose Kündigung eingereicht wurde, möglich.
  • Gerechtfertigte Gründe für eine fristlose Kündigung einer Arbeitsstelle müssen bei der Agentur für Arbeit immer nachgewiesen werden. Eine Haushaltszusammenlegung mit dem Ehepartner kann eine Sperre verhindern.

Bildnachweise: istockphoto.com/ villiers, fotolia.com/© fovito, fotolia.com/© Martin Fally

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Comments

  1. Rena says

    15. Mai 2017 at 19:00

    Seit 2 Jahren streiten ich mich mit meinem Arbeitgeber vor Gericht.Die erste Kündigung war unwirksam man musdte mich weiterbeschäftigen prozessarbeitsverhältniss.jetzt 9 Monate später bekam ich eine ausserordentlich verhaltensbedingte Kündigung weil ich etwas übersehen hatte. Ich muss dazu sagen ich arbeite seit 13 Jahren in einer Gemeinde in Bayern in der kiga Küche.Seit ich wieder zurück war fing man an systematisch nach neuen kündigungsgründen zu suchen.Die Leiterin dort hat mir das Leben schwer gemacht und trotzdem bin ich jeden Tag in der Arbeit gewesen .heute hat mir das Arbeitsamt erst mal eine 3 monatige Sperre gegeben bis zur Klärung des Sachverhalts.wenn ich nicht sehr aufs Geld aufgepasst hätte könnte ich Ende Mai nicht mal die Miete zahlen. Soviel zu unserem rechtsstadt vielen dank auch

    Antworten
    • kandidat says

      20. Dezember 2018 at 1:35

      meine Göte

      Antworten
      • Justin says

        21. Mai 2019 at 8:23

        Mir geht es genau so undich finde keine richtige Lösung auf google…

        Rechtsstaat ist das auf keinen Fall denn auf die Straße gezwungen zu werden ist moralisch total daneben👌

        Antworten
  2. Robin B. says

    22. Januar 2018 at 1:43

    Guten Abend ich bekomme morgen meine Kündigung und werde damit zum Amt gehen müssen das Arbeitsverhältnis läuft aber erst seit 2 Wochen und jetzt bekomme ich meine Kündigung schon . Steht mir Arbeitslosen Geld zu ?

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      12. Februar 2018 at 10:01

      Hallo Robin,

      ob Arbeitslosengeld nach einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber gezahlt wird, hängt in erster Linie vom Kündigungsgrund ab, wie im Ratgeber oben erläutert wird. Ohne diesen zu kennen, können wir nicht einschätzen, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
  3. Jasmin L. says

    22. Februar 2018 at 12:41

    ich habe einen bekannten der bei zeitarbeit war und fristlos gekundigt worden ist nun bekommt er kein arbeitslosen geld 1 hat er dann ein recht auf harz 4 von irgendwas muss er seine sachen ja bezahlen

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      12. März 2018 at 8:14

      Hallo Jasmin,

      in der Regel besteht ein Anspruch auf ALG 2, wenn kein Anspruch auf ALG 1 besteht. Jedoch existieren Umstände, die von beidem ausschließen können.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
    • Ilker B. says

      14. Januar 2019 at 4:35

      Ich wurde vor kurzem gekündigt. Der grund dafür war weil ich ein tag frei haben wollte und der chef mir weder urlaub noch krank machen liess. Erschien ich 3 tage nicht bei der arbeit, fristlose kündigung. Ich hatt ein monat davor 500€ weinachtsgeld bekommen und bei dem nächsten lohnzettel haben sie mir die 500€ wieder abgezogen und sagten mir das ich 6 wochen kein ams bekommen werde sowie das ich keine abfertigung und urlaubsanspruche habe…. ich wurde noch nie gekündigt stimmt das alles?

      Antworten
      • fristlosekuendigung.com says

        18. Januar 2019 at 11:43

        Hallo Ilker,

        in der Regel steht es Arbeitgebern auch bei einer Kündigung nicht zu, bereits gezahlte Arbeitsentgelte oder Sonderzahlung zurückzufordern. Auch bleibt der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses üblicherweise bestehen. Inwieweit Ihnen die Leistungen des AMS verwehrt werden können, können wir leider nicht beurteilen.
        Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.

        Ihr Team von fristlosekuendigung.com

        Antworten
  4. Ronny says

    8. März 2018 at 18:05

    Hallo, ich habe eine Fristlose Kündigung ohne Grund angaben erhalten. Habe daraufhin auch sofort über Anwalt eine KÜN Schutzklage eingereicht welche jetzt offen ist. Ich habe mich einen Tag nach KÜN erhaltung bei der Arbeitsagentur gemeldet und ALG 1 beantragt. Nun Kam der Bescheid das die ersten 3 Monate NICHT gezahlt wird da der ehemalige Arbeitgeber die Fragen der Arbeitsagentur nicht beantwortet hat. Ich sitze nun seit 30.1.2018 ohne Zahlung da. Darf die Agentur einfach die ersten 3 Monate NICHT Zahlen wenn 1. der Grund der KÜN offen ist und 2. Generell gegen die KÜN ein Gerichtsverfahren läuft?

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      12. März 2018 at 8:26

      Hallo Ronny,

      das Arbeitsamt darf eine Sperre verhängen, wenn es die genannten Gründe als gegeben ansieht. Ein Einspruch ist trotzdem möglich. Die Aussichten dafür können Sie mit einem Anwalt erörtern.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
  5. Hannah says

    6. April 2018 at 17:06

    Hallo. Ich bin seit Monaten in der Gastronomie beschäftigt. Allgemein ist es psychologisch sehr anstrengend da immer Lohn zu spät kommt (8-10 Tage), Ich mein Trinkgeld nie bekomme und Ich JEDEN Tag Überstunden machen muss die mir als Urlaub vergütet wird (der Besitzer lässt Gäste rein obwohl schon offiziell geschlossen ist). Pausen die länger als ein paar Minuten sind, sind mir auch vergönnt. Dies alles mag sich übertrieben anhören, ist aber absolut akkurat. Ich leide schon seit längerem an einem schmerzenden Bein das ich seit ich dort arbeite bekommen habe. Habe aber normal weiter gearbeitet. Genau dasselbe bei meiner mandelentzundung. Die Freundin meines Chefs macht mir oft sehr großen Druck wenn es um meine Attendanz geht. Ich leide psychisch unter ihrer strikten Anforderungen. In meiner Lernsphase wurde ich so auch gedrängt alle Fehler bei der Arbeit abzubezahlen. Was ich wissen möchte ist, gilt dies als Mobbing? Sie ist schon oft laut geworden bei unseren Gesprächen. Nun habe ich mich krankgemeldet und sie verlangt eine Kündigungsschreiben von mir. Darf sie dies ? Und kann ich meine Überstunden noch bezahlt bekommen?

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      9. April 2018 at 9:20

      Hallo Hannah,

      der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist sehr komplex und wirft viele Fragen auf, die nur im Rahmen einer Rechtsberatung geklärt werden können. Bitte wenden Sie sich daher an einen Anwalt. Wir dürfen diese Beratung nicht anbieten und auch keine rechtliche Bewertung von Einzelfallfragen vornehmen.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
    • § Ex-BSV says

      17. Februar 2019 at 15:25

      Hallo Hannah,

      Die Sache mit dem Mobbing, da kannst du selten was vor dem Arbeitsgericht machen, du kannst dich aber vielleicht wegen der unzulässigen Überstunden ordentlich kündigen lassen, dein Arbeitgeber wird das am Anfang nicht wollen, deswegen alles aufschreiben und ab zum Anwalt mit dem Küdigungsschreiben. Dann ist der Fall meistens schneller erledigt als du glaubst. Immer schön darauf achten das du die zulässigen Überstunden mitmachst. Wir haben keinen Viktor Orban hier, deswegen liegst an deinem Arbeitsvertrag evtl. Tarif.

      Dein schmerzendes Bein kann übrigens von der Bandscheibe kommen, das kann sich sogar bis zur lebenslangen Lähmung entwickeln, wenn man so weiter macht. Lass das lieber untersuchen. Niemand dort wird dir auch nur eine Träne nachweinen.

      Antworten
  6. Friedrich says

    22. April 2018 at 23:43

    Hallo, bin fristlos gekündigt worden, habe mich arbeitslos gemeldet, kundigungsschutzklage eingereicht, vor Gericht ist ein Vergleich ausgemacht worden. Fristlose Kündigung zurück genommen und in eine ordentliche Kündigung umgewandelt. War dann bis 30.06.17 bei der Firma. Bin im Juni 55 geworden und hätte somit 540 Tage Anspruch auf alg1. Nun sagt das Arbeitsamt, wenn man Entgelt für eine nicht aktive Arbeit bekommt, werden die Tage für das alg nicht zurück gerechnet. Das Geld das mir das Arbeitsamt gezahlt hat, wurde alles zurück bezahlt und es wurden auch die Abgaben zur alv gezahlt. Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      24. April 2018 at 17:14

      Hallo Friedrich,

      leider sind wir nicht in der Lage einzuschätzen, ob das Vorgehen der Agentur für Arbeit in Ihrem Fall rechtmäßig war. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
    • Pluto says

      6. Februar 2019 at 19:06

      Hallo,

      habe ein ähnlich gelagertes Problem. Fristlose Kündigung 14 Tage vor Vollendung des 58. Lebensjahres (18 Monate ALG1).
      Kündigungsschutzklage und Vergleich mit Kündigung 5 Monate später. Nachzahlung aller ausstehenden Gehälter und Abgaben – Verrechnung des ALG1. Erster ALG1 Bezug nun mit 58 Jahren, dennoch angeblich kein Anrecht auf 24 Monate ALG1 Bezug.

      Wie geht das denn?
      Wie ist das bei dir inzwischen ausgegangenausgegangen?

      Antworten
  7. Rainer says

    10. Juli 2018 at 22:39

    Habe heute eine fristlose Kündigung bekommen. Ich werde seit ca. 2 jahren auf der Arbeitsstelle gemobbt, habe mir selbst gesagt das ich mir diese Seelischen grausamkeiten nicht mehr antuen möchte und bin seit 1 woche unentschuldigt nicht mehr hingegangen. Habe ich trotzdem anrecht auf alg1?

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      16. Juli 2018 at 12:14

      Hallo Rainer,

      wenn die fristlose Kündigung selbst verschuldet ist (z. B. durch unentschuldigtes Fehlen) kann erst nach einer Sperre ALG 1 beansprucht werden. Erkundigen Sie sich direkt beim Arbeitsamt, wann Sie den Antrag einreichen können.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
  8. Daniel says

    13. Juli 2018 at 11:07

    Hallo!
    Ich wurde in der Probezeit wegen Krankenstand fristlos gekündigt, steht mir nun überhaupt irgenwann arbeitslose zur verfügung? wenn ja ab wann? Danke im Voraus

    LG

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      16. Juli 2018 at 12:18

      Hallo Daniel,

      für den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 müssen Sie in den letzten zwei Jahren für mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das heißt, es kommt bei Ihnen auch darauf an, ob Sie bereits vor der Probezeit schon sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Ob zunächst eine Sperre verhängt wird und Arbeitslosengeld 1 erst später beantragt werden kann, hängt vom Kündigungsgrund ab. Wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 besteht, kann beim Jobcenter Arbeitslosengeld 2 beantragt werden.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
  9. Ali says

    25. Juli 2018 at 16:30

    Hallo , hatte eine befristete vertag bis 30.6.18 mir wurde 3 monate davor bescheid gesagt das man mein vertrag nicht verlängert..ich war mitte märz bis juni krank mit verschiedene diagnosen krankmeldung hab ich immer rechtzeitig abgegeben..trotzdem habe ich eine sperre von 3 monaten bekommen weil mein arbeitgeber meinte das ich unentschuldigt gefehlt hab… Habe wiederspruch gemacht und kopien von krankmeldung….Was denkt ihr krieg ich mein geld ???? Dankeeee

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      26. Juli 2018 at 15:30

      Hallo Ali,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten abzugeben.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
  10. Unbekannt says

    1. September 2018 at 16:49

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Folgendes Problem ich habe bei meinen bisheriger Arbeitgeber fristgerecht zum 30.09.2018 gekündigt nur war er damit nicht einverstanden und hat emotional und non verbal reagiert und hat mich bis aufs weitere frei gestellt, heute bekomme ich Post wo drine steht ich hätte geklaut weil angeblich was in meinen Spind war wo er selber den Schlüssel hat und er muss mich außerordentlich kündigen.

    Darf der das überhaupt? Nur weil er damit nicht klar kommt das ich gehe!

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      3. September 2018 at 9:07

      Hallo Unbekannt,
      in einer solchen Situation würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
  11. Joline says

    5. November 2018 at 1:05

    hallo fristlosekuendigung Team,
    mir wurde heute Fristlos gekündigt weil ich derzeitig nicht telefonisch sondern per mail zu erreichen bin. ich bin oder war seit 2 Jahren in eine Zeitarbeitsfirma tätig.
    ich habe das der Arbeit mittgeteilt das ich nur noch per mail zu erreichen binund Antworte auch immer spätestens Abends auf fragen oder Aufträge was ich beweisen kann.
    In den Schreiben steht das sie mich wegen nicht telefonischen Erreichbarkeit vermitteln können und Aufträge verloren gehen.
    Ich selber merke das die Firma nicht so gut läuft weil ich seit fast 7 Monaten nicht mehr auf meine stunden komme.
    Mein Arbeitgeber kann mich oder konnte mich erst seit 2 Wochen nicht Telefonisch Erreichen und bin immer Pünktlich und zuverlässig gewesen da die betriebe in denen ich gebucht wurde nie weiter als 40 min entfernt waren.
    ich habe auch nie eine Mahnung bekommen.
    Nun bin ich verwirrt und weiß nicht was ich machen soll.

    Lg

    Antworten
  12. Bülent T. says

    13. November 2018 at 18:46

    Guten Abend,
    bin über Zeitarbeit beschäftigt. Habe nun festgestellt, dass mehrere Lohnabrechnungen fehlerhaft waren. Der Arbeitgeber weigert sich leider trotz offensichtlicher Unterzahlung zu kooperieren. Meine Motivation für diesen Arbeitgeber weiter zu buckeln ist natürlich dementsprechend. Kann ich hierzu nun fristlos kündigen? Wie würde es mit einer Sperre für ALG1 aussehen? Die nötigen Monate für den grundsätzlichen Erhalt von ALG1 habe ich bereits gearbeitet. Danke.

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      15. November 2018 at 14:53

      Hallo Bülen,

      ob die Situation eine fristlose Kündigung Ihrerseits rechtfertigt, können wir leider nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

      Ob eine Sperre beim Arbeitslosengeld verhängt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit je nach Einzelfall.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
  13. Marcel says

    16. Januar 2019 at 3:40

    Guten Tag, hab ein Problem.
    Ich bekomme eigentlich am 1. des Monats meinen Lohn aber diesen Monat hab ich noch nichts bekommen und bin deshalb zuhause geblieben, sind jetzt insgesamt 2 Wochen. Jetzt will mein Chef mich fristlos kündigen und ich hab natürlich Angst das ich mein Lohn von den letzten 1,5 Monaten nicht bekomm. Und muss ich mich eigentlich Arbeitslos melden auch wenn ich schon bei einem neuen Betrieb arbeiten könnte? Wären dann aber 1 Woche arbeitslos

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      18. Januar 2019 at 12:08

      Hallo Marcel,

      es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, sich arbeitslos zu melden. Es kann jedoch aus z. B. versicherungstechnischen Gründen sinnvoll sein, auch bei kurzen Zeiträumen. Zudem besteht nur so Anspruch auf Arbeitslosengeld.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
  14. Yvonne B. says

    20. Januar 2019 at 9:55

    Ich habe eine ordentliche Kündigung erhalten, weil mein Arbeitgeber nicht die Kur bezahlen will.
    Da ich über eine Woche schon krank war bin ich am nächsten Tag zum Arzt der mich krank geschrieben hat. Daraufhin erhielt ich die fristlose Kündigung. Ist das Rechtens?

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      25. Januar 2019 at 9:38

      Hallo Yvonne,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine rechtliche Einschätzung von Einzelfällen geben können, da dies in den Bereich der Rechtsberatung fällt. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
  15. Toni says

    24. Januar 2019 at 21:30

    Guten abend
    Heute habe ich mein fristlose kündigung erhalten den habe ich auch uterschriben dan hat er wider eine aufhebungsvertrag gebracht und muse ich auch unterschreiben meine kopi von kündigung hat er zerisen
    Ich bin seit 2007 auf den firma und hat auch kein grund gegeben auf den kpndigung
    Ich wes nicht wie weita geht bin am ende
    Kan jemand mir helfen
    Danke

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      25. Januar 2019 at 10:18

      Hallo Toni,

      erfolgte die Kündigung tatsächlich grundlos, empfehlen wir Ihnen dringend, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann Sie beraten, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat. Er kann zudem prüfen, ob das Vorgehen des Arbeitgebers rechtmäßig war und der Aufhebungsvertrag tatsächlich Gültigkeit besitzt.

      Des Weiteren raten wir Ihnen, sich unverzüglich beim Arbeitsamt zu melden, um Ihren Anspruch auf Arbeitlosengeld prüfen zu lassen.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
  16. Jessi says

    26. Februar 2019 at 10:25

    Hallo!
    Mir wurde soeben mitgeteilt, dass ich gekündigt werde und morgen nicht mehr zur Arbeit kommen soll. Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma, sodass ich fristlos gekündigt werden kann, sofern sie keinen anderen Kunden haben, bei dem ich eingesetzt werden kann. Der Kunde jetzt wollte mich nicht, weil ich in den 7 Tagen, an denen ich bei ihm arbeitete 5 mal krank war. Ein verständlicher Grund natürlich.. Aber was soll ich nun tun? Habe ich ein Recht auf Arbeitslosengeld? Ich bin erst 21, muss aber irgendwie Miete und Essen bezahlen…
    Ich habe furchtbare Angst.

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      28. Februar 2019 at 15:56

      Hallo Jessi,

      es ist ratsam, sich umgehend arbeitslos zu melden. Arbeitnehmer, die in den vergangenen zwei Jahren mindestens 12 Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld und sollten sich deshalb an die Arbeitsagentur wenden.

      Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld II (“Hartz IV”) beantragen. Dazu muss er sich an das Jobcenter wenden, nicht an die Arbeitsagentur.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
      • Sonnja says

        24. Juni 2019 at 17:13

        Hallo Jessi.

        Auch eine Zeitarbeitsfirma ist ein Arbeitgeber. In dem Fall Ihrer.

        Sinn und Zweck eines Zeitarbeitsunternehmens ist es, Ihnem einen neuen Kunden zuzuweisen.

        Dass ein Kunde eine andere Zeitarbeitskraft möchte, weil sie 5 von 7 Einsatztagen krank waren ist KEIN Grund für eine fristlose Kündigung.

        Vielmehr hat auch in einem solchen Fall die gesetzliche Kündigungsfrist zu greifen.

        Das Fehlen eines Einsatzes begründet eine betriebsbedingte fristgerechte Kündigung. Die wiederum keine Sperre des Alg1 nach sich ziehen sollte.

        Antworten
  17. Martin M. says

    2. April 2019 at 13:42

    Hallo,
    ich habe eine Kündigung erhalten , da ich 2 Wochen unentschuldigt gefehlt habe.
    Das steht auch so im Kündigungsschreiben.
    Nun fragt das Arbeitsamt nach Antragsstellung, warum….?
    Was kann ich denn da an Gründen nennen?
    Und muss ich eine Sperre befürchten?

    MfG

    Martin

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      2. April 2019 at 16:34

      Hallo Martin,

      prinzipiell ist es keine gute Idee, das Arbeitsamt zu belügen. Ob hier eine Sperre fällig wird, liegt im Ermessen des Amts und kann nicht pauschal beantwortet werden.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
  18. Pia M. says

    10. Mai 2019 at 12:45

    Ich habe ein etwas komplizierteres Problem. Ich bekomme meinen Neffen als Pflegekind und kann nach der Elternzeit nicht mehr in meinem Beruf durch Arbeitszeiten bedingt, arbeiten. Ich werde Hartz4 beantragen müssen. Meine Frage ist, bekomme ich wenn mein Chef mich dann kündigt eine Sperre? oder sollte ich erst die Elternzeit nehmen und dann mich Kündigen lassen? Da ich in diesem Beruf ja nicht mehr Arbeiten kann.

    Danke

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      17. Mai 2019 at 12:38

      Hallo Pia,

      ob das Jobcenter in diesem Fall eine Sperre verhängt, können wir nicht beantworten. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Jobcenter.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten

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Arbeitsrecht

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