Wenn Sie sich nun fragen, ob Sie sich davor fürchten müssen, eine fristlose Kündigung trotz vorhandener Krankschreibung zu bekommen, dann sollten Sie diesen Ratgeber am besten weiterlesen.
Denn hier erfahren Sie das Wichtigste dazu kurz und knapp!
Inhaltsverzeichnis
Außerordentliche Kündigung wegen einer Krankheit: Das gilt!
Damit eine fristlose Kündigung bei einer Krankheit rechtskräftig ist, sind strenge Voraussetzungen dafür gegeben, die es bei diesem Kündigungsgrund zu erfüllen gilt:
- Es muss eine negative Prognose gestellt werden über die gesundheitliche Zukunft des betroffenen Arbeitnehmers.
- Die erheblichen Fehlzeiten, die laut Prognose entstehen werden, beeinträchtigen die Interessen des Betriebs in einem nicht unerheblichen Maße.
Generell ist anzumerken, dass eine fristlose Kündigung während einer Krankheit und dessen Lohnfortzahlung ein recht schwieriges Thema ist. Eine fristlose Kündigung in diesem Zusammenhang ist nur schwer durchzusetzen im Arbeitsrecht.
Fristlose Kündigung im Krankenstand: Fallbeispiel
Im Allgemeinen können diese Art von wiederkehrenden Kurzerkrankungen allerdings als sogenannter Dauertatbestand angesehen werden – insofern es die Interessen des Betriebs erheblich beeinträchtigt und Prognosen über Fehlzeiten in der Zukunft negativ ausfallen.
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heidrun a. says
hallo ich habe mal eine Frage,mein Kind ist jetzt 4 Wochen krank, wegen einer Thrombose, sie bekam am 1.11 ein Attest, dass sie in ihrem Beruf nicht mehr arbeiten darf, daraufhin schrieb irh Arbeitgeber eine rückwirkende Kündigung zum 31.10. aus sie aber erst einmal bis 15.11 krankgeschrieben ist gibt es sowas rückwirkende Kündigungen? sie hat sie erst einmal angenommen aber jetzt die frage wie geht es weiter mit dem krankengeld
fristlosekuendigung.com says
Hallo heidrun,
rückwirkende Kündigungen gibt es im Allgemeinen nicht, da der Gekündigte die Chance haben muss, rechtlich dagegen vorzugehen, also einen Widerspruch einzulegen. Beraten Sie sich dazu am besten mit einem Anwalt. Für Fragen zum Krankengeld wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse.
Ihr Team von fristlosekuendigung.com
Noname says
Nach der letzten Organisationsänderung wurde ich Anfang 2016 einer anderen Abteilung zugeordnet,. Mir wurde von der Geschäftsleitung versichert, dass sich für mich dadurch nichts ändern würde.
In den 15 Jahren davor hatte ich immer wechselnde Projekttätigkeiten inne, den Ort der Erbringung konnte ich selbst aushandeln. Ich habe viel im Homeoffice gearbeitet. Daraus ergibt sich ein Rechtsanspruch auf Homeoffice-Arbeit durch Betriebliche Übung.
Der neue Chef, ein etwas rückwärts gerichteter Tyrann, wünscht das aber ausdrücklich nicht,. Er besteht auf einer nicht näher begründeten Präsenzpflicht entweder in der Firma oder beim jeweiligen Kunden. Die Betriebliche Übung hat er lange abgestritten.
Vor der Umsetzung bin ich etwas weiter weg gezogen, da ich darauf vertraute, weiterhin zu Hause zu arbeiten.
Ich bin auf der Abschussliste, da im Betriebsrat und unbequem, dazu alt und teuer. Es gab schon mehrere Ansätze, mich abzumahnen oder in eine Position der Schuldigkeit zu manövrieren, immer vom Arbeitgeber konstruiert und rechtlich nicht haltbar.
Der große Rest der Betriebsräte ist leider sehr arbeitgebernah und opportunistisch und unterstützt mich nicht. Es könnte ja sein, dass man sonst selbst in Ungnade fällt.
In meinem Arbeitsvertrag steht nichts zu dem Thema Homeoffice, allerdings ergibt sich aus der Art der Tätigkeit die Bereitschaft zu reisen ( IT Beratung). Was auch kein Problem ist. Ein konkreter Arbeitsort ist nicht angegeben, nur “Dienstsitz ist X” (nächste große Stadt).
Mein derzeitiger Einsatzort ist von meiner Wohnung 115 km entfernt, der Geschäftssitz etwa 100 km.
Der tägliche einfache Weg mit dem Auto beträgt bei schlechten Bedingungen (Winter) 2 bis 3 Stunden. Als Dienstfahrt wird mir nur die Strecke zwischen Geschäftssitz und Einsatzort anerkannt und bezahlt.
Die tägliche Pendelzeit beträgt also 4 bis 6 Stunden mit dem eigenen Auto.
Die Tätigkeit selbst erfordert keine Präsenz (Computer-Fernwartung). Technisch ist das Arbeiten von zu Hause bereits erprobt, der Auftraggeber und der Endkunde haben auch nichts dagegen bzw. kein Mitspracherecht. (Dienstvertrag als Subdienstleister). Beide praktizieren selbst Homeoffice-Arbeit. Auch unsere Firma tut dies im entsprechenden Gewerk in sog. Notfällen (z.B. Wochenenden).
Aber ich soll das nicht dürfen. Ein Probelauf wurde auf Weisung des Abteilungsleiters abgebrochen. Begründet wurde das nicht.
Ich mache das jetzt ein Dreivierteljahr mit und merke, wie meine Gesundheit mehr und mehr leidet. Immer öfter bin ich krank. Ich leide unter Stresssymptomen und Rückenbeschwerden.
Nach meinem Dafürhalten ist es mir nicht zuzumuten, mich dauerhaft dem enormen Stress und den Gefahren für meine Gesundheit auszusetzen, die die sinnlose örtliche Präsenzpflicht mit sich bringt. Ich habe meinen direkten Vorgesetzten darauf angesprochen, aber er verwies auf den Abteilungsleiter.
Diesem werde ich jetzt nochmal schreiben. Die erwartete Reaktion: keine. Allenfalls wird er sagen, ich sei aus freien Stücken so weit weg gezogen, und mir einen Aufhebungsvertrag anbieten, so wie er es immer tut, wenn wir uns treffen.
Wenn ich mal ohne Krankmeldung nicht zur Arbeit käme, würde er mir sofort eine Abmahnung oder die fristlose Kündigung aussprechen. Wenn ich weiterhin so oft krank bin, wird er mir sicher früher oder später deswegen kündigen.
Meine Frage:
Kann ich darauf bestehen, zu Hause zu arbeiten und ggf. eine andere Tätigkeit einfordern? Kann ich mir vorbehalten, fallweise die Präsenz wegen Unzumutbarkeit abzulehnen und zu Hause zu bleiben?
Wenn der Arbeitgeber mir dann fristlos kündigt, muss ich vor Gericht ziehen. Welche Aussichten hat der Arbeitgeber, die Kündigung durchzusetzen?
Welche Argumente kann ich anführen?
fristlosekuendigung.com says
Hallo Noname,
wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie genau über die Möglichkeiten informieren, die Sie in einem solchen Fall haben und Sie bestmöglich unterstützen. Uns ist es leider nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen.
Ihr Team von fristlosekuendigung.com
Andre says
Hallo! Hab da ein wichtiges Anliegen zum Thema “fristlose Kündigung”
Ich habe bei meinem Arbeitgeber gekündigt da ich einen anderen Berufsweg einschlagen werde…Problem ist nun bin ich krank geschrieben da mein Chef mich Spießruten laufen lässt auf Arbeit und ich aber nicht gewillt bin unter diesen Voraussetzungen dort bis zum Ende “durchzuziehen”!
Ich möchte gern wissen ob ich fristlos gekündigt werden kann, wenn ich trotz der Krankschreibung meinen sportlichen Aktivitäten nachgehe bzw. ob mir das Arbeitslosengeld im Falle eines Falles gestrichen werden kann? Danke im voraus
fristlosekuendigung.com says
Hallo Andre,
eine fristlose Kündigung ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn bereits eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde. Sie darf aber nur aus schwerwiegenden Gründen ausgesprochen werden.
In der Regel dürfen Arbeitnehmer trotz Krankschreibung sämtlich Aktivitäten ausüben, die sie möchten – einschließlich Sport. Nur wenn sie dadurch nachweislich ihre Genesung behindern und somit die Fortdauer ihrer Krankschreibung selbst verschulden, können Sanktionen (z. B. Abmahnung, Kündigung) verhängt werden.
Ihr Team von fristlosekuendigung.com
Robert K. says
Hallo, ich habe letzte Woche wegen einer arbeitsbedingten Sehnenscheidenentzündung fristlos gekündigt. Nun will mein alter Arbeitgeber einen Nachweis von meinem Krankheitsbild haben um meine Ansprüche geltend machen zu können. Mein Arzt meinte allerdings, daß er, aufgrund des Datenschutzgesetztes in Österreich, solche Auskünfte nicht weitergibt. Was kann ich denn da jetzt machen?
LG. Rohbert
fristlosekuendigung.com says
Hallo Rohbert,
wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden, der auf das österreichische Datenschutzrecht spezialisiert ist, und die Sachlage von ihm prüfen zu lassen.
Ihr Team von fristlosekuendigung.com
Steffi says
Hallo,
Ich habe folgende Frage: Kann ich während meiner Krankschreibung fristlos Kündigen?
Ich bin seit 16.10.2018 krankgeschrieben wegen einer Nervenentzündung im rechten Arm. Ich kann dadurch nicht Auto fahren und meiner Arbeit bei der Deustchen Post nicht nachgehen, welche im übrigen laut meines Arztes für die durch Überlastung hervorgerufene Entzündung verantwortlich ist. Ich möchte der Arbeit nicht mehr nachgehen, da ich körperlich und psychisch den hohen Ansprüchen der Arbeit nicht mehr gewachsen bin. Zumal habe ich schon ein neues Jobangebot.
Wie verhalte ich mich nun?
Danke schonmal im Voraus
fristlosekuendigung.com says
Hallo Steffi,
generell spricht nichts dagegen, eine Kündigung auch während einer Krankschreibung einzureichen. Ob die von Ihnen genannten Gründe allerdings eine fristlose Kündigung rechtfertigen, können und dürfen wir nicht einschätzen. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.
Ihr Team von fristlosekuendigung.com
Sabine says
Hallo!
ich habe ein dringendes Problem. im November informierte ich meinen Arbeitgeber, dass ich den Beruf wechseln möchte, weil mich dieser Job fertig macht und ich von meinem Kollegen gemobbt wurde (hat er inzwischen eingestellt, aber ich hab immer Angst, dass er wieder anfängt). Im Dezember kündigte ich dann selber, habe auch schon etwas neues in Aussicht. Jetzt ist es aber so, dass es mir psychisch und körperlich richtig schlecht geht: Kopfschmerzen, Magenschmerzen, Panikattacken. Ich war noch nicht beim Hausarzt, allerdings weiß er auch schon länger, dass es mir nicht gut geht.
Mein Arbeitsverhältnis endet fristgerecht zum 31.03.19, ich habe aber das Gefühl ich halte dort keinen Tag länger aus. Wenn ich nun krankgeschrieben und irgendwann ins Krankengeld rutsche, kann mein Arbeitgeber mich trotzdem vorher noch fristgerecht kündigen aufgrund meiner negativen Gesundheitsprognose? Ich kann ja unmöglich wiederkommen… Ich wollte es auch eigentlich erst mit meinem Chef besprechen, da ich eigentlich ein ehrlicher Mensch bin, aber jetzt mach ich mir Sorgen, dass er mir das negativ auslegt, weil ich ja quasi mein Kranksein ankündige, auch wenn es berechtigt ist…
Viele Grüße
fristlosekuendigung.com says
Hallo Sabine,
prinzipiell kann ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit fristlos kündigen, selbst wenn bereits eine ordentliche Kündigung vorliegt. Allerdings sind die Voraussetzungen, damit eine solche fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber gültig ist, sehr streng. Sollte Ihr Chef Ihnen tatsächlich aufgrund Ihrer Arbeitsunfähigkeit kündigen, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, welche Möglichkeiten Sie haben.
Ihr Team von fristlosekuendigung.com
Anonym says
Hallo liebes Team,
ich bin seit letztem Jahr, 5.Juli 2018 krankgeschrieben (mehrmals Kreislaufsturz bis zur Bewusstlosigkeit, massive Schlafstörungen – nehme Schlaftabletten, teils Kopfschmerzen, Nervosität, Angstzustände bis Panikattacken, situationsbedingte Depressionen), ständig Infekte). Ich bin alleinerziehend und wurde obendrein von unserem Miethaus gekündigt, was ebenfalls sehr belastend ist. Ich will aber wieder vorwärts kommen und möchte nach der OP am 1. April (starke Nasenscheidewandkrümmung wurde ebenfalls festgestellt) wieder einen Neuanfang und vor allem eine neue Arbeit.
Meine Fragen:
1. Ist es so, dass ich bis Ende März noch Anspruch auf den nichtbezahlten Urlaub (wegen Krankheit) habe? Also das Geld ausbezahlt bekomme, wenn ich bis Ende März kündige, danach nicht mehr???
2. Ich hatte gestern ein Vorstellungsgespräch in einem sehr guten Unternehmen / öffentlichem Verein, mit sinnvoller Arbeit. Sie wollen bis Ende März Bescheid geben. Prinzipiell habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, aber ich kann doch eigentlich das Sonderkündigungsrecht nutzen bei Krankheit, wegen meiner Depressionen und Zustände, die ja von meinem jetzigen Arbeitgeber kommen. Ich bin dort fest angestellt seit August 2016 und davor habe ich dort eine verkürzte, Ausbildung als Groß- und Außenhandelskauffrau gemacht (meine Kinder waren damals 10 und 14, heute = 14 und 18). Reicht es, wenn der Neurologe oder meine Psychotherapeutin ein Schreiben erstellen in dem steht, dass ich definitiv nicht mehr in der Firma arbeiten kann aus gesundheitlichen Gründen…? Und kündigt man dann zum Monatsende mit Frist zum nächsten Monatsende oder wie ist das?
Denn es ist wirklich so, dass ich da nie wieder hin will und kann. Ich muss te mich nur irgendwie finanziell mit Krankengeld schützen, will aber auch endlich aus dieser Spirale rauskommen. Der jetzige Arbeitgeber hat mich gnadenlos ausgenutzt und ich bin massivst krank geworden davon. Und das zieht sich jetzt schon sehr lange hin. Es kommt jetzt noch die OP und ich hoffe, zu 99% wird es so sein, dass ich danach wieder nachts gut atmen und dadurch besser schlafen kann. Krank gemacht hat mich aber vor allem die Firma… Ich bin aber auch schon sehr lange krankgeschrieben, seit 5.07.18.
Gibt es ein Kündigungsmuster / Vorlage für genau diesen Fall?
Vielen herzlichen Dank im Voraus und ich hoffe sehr auf Euren Rat.
Anonym
Wolf says
Hallo kurze Frage…Mein Sohn 23 Arbeit seid 11 mon in einem Betrieb, er war leider öfters krank er hat echt Pech gehabt ! Er hat mit der Lunge zu tun! Jetzt hat er eine fristlose Kündigung bekommen …. Er war wirklich krank
Renata S. says
Ich wurde fristlost in der Probezeit gekündigt. Habe die Krankmeldung abgegeben und paar Tage später kam die Kündigung per Boten. Es ist ein Rahmentarifvertrag. Gibt es da irgendwelche andere Richtlinien? In der Kündigung steht Nichtmelden der bekannten Krankheit. Bin zum Arbeitsamt die sagten mir ich muss eine Klage einreichen beim Arbeitsgericht, jetzt weiß ich nicht ob sich das lohnt wegen der 2 Wochen Frist Kündigung. es geht um die zwei Wochen, hab kein Rechtschutz. Jetzt weiß ich nicht ob ich die Klage zurückziehen soll?
LG Samantha