
Eine fristlose Kündigung zu erteilen, sollte gut durchdacht sein. Vor allem aber muss dafür zwingend ein triftiger Grund gegeben sein.
Wie sieht es aber aus, wenn es gar keinen richtigen Arbeitsvertrag gibt? Ist das legal? Kann hierbei überhaupt eine fristlose Kündigung ohne einen gültigen Arbeitsvertrag erfolgen?
Das und mehr erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Kein Arbeitsvertrag und trotzdem fristlos kündigen?
Generell ist zu sagen, dass auch mündlich vereinbarte Verträge Gültigkeit besitzen. Der Arbeitnehmer erbringt eine Arbeitsleistung und der Arbeitgeber bezahlt ihn dafür – hierbei ist offensichtlich eine Form einer Abmachung vorhanden.
Soll eine fristlose Kündigung erfolgen, ist dies nicht ganz so einfach, wie bei einer ordentlichen Kündigung. Unabhängig davon, ob ein Vertrag in Papierform vorliegt, setzt eine außerordentliche fristlose Kündigung einen triftigen Kündigungsgrund voraus.
Ist dies nachweislich der Fall, ist es möglich, auch fristlos zu kündigen ohne einen Arbeitsvertrag. Beachten sollten Sie hierbei jedoch, dass im Regelfall vorher eine Abmahnung erfolgen muss.
Hinweise, Fakten und Regeln

Wichtig vor dem Aussprechen einer fristlosen Kündigung ist, dass zunächst einmal ein klärendes Gespräch mit dem Gegenüber gesucht werden sollte. Hilft alles nicht, kann eine fristlose Kündigung auch ohne Arbeitsvertrag unter den folgenden Bedingungen stattfinden:
- ein fristloser Kündigungsgrund ist vorhanden
- die Wahrung einer Kündigungsfrist ist nicht zumutbar
- eine Abmahnung (Arbeitsrecht) ist vorher erteilt worden
- die fristlose Kündigung ist innerhalb der Zwei-Wochen-Frist ab Bekanntwerden des triftigen Grunds der Kündigung ausgesprochen worden
Fristlos zu kündigen, sollte also auch ohne vorhandenen Arbeitsvertrag immer erst der letzte Ausweg sein.
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Heinz says
Unser Hausverwalter hat einen Hausmeisterservice. Mit diesem wurde mündlich auf einer E-Versammlung und ohne Beschluss in einem Protokoll eine Tätigkeitsaufnahme beschlossen, ohne ein genaues Tätigkeitsbild zu haben. Trotz mehrmaligem Bitten hat der Verwalter keine Tätigkeitsliste vorgelegt. Die vom Beirat erstellte Tätigkeitsliste hat er ignoriert, wie wir seine, die er jetzt , 2 Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit und datiert auf das Jahr 2015, vorgelegt hat. Darin fehlen natürlich Tätigkeiten die ureigenst Aufgaben des Hausmeisters sind, wie z.B. auch-wenn notwendig – die Reinigung der Mülltonen oder das Auswechseln der Batterie in den Rauchmeldern oder eines Leuchtmittels in der Flurbeleuchtung. Was ist in der Vergangenheit geschehen ?
Er hat der Hausgemeinschaft dieses mit hohen Zeitstunden und Teilen mit teilweise horrenden Zuschlägen ( Bttr. von 1,99€ für 8.34 € und ohne Vorlage von Kaufbelegen gesondert in Rechnung gestellt. Im 1. Jahr entlastet, aber überführt,uns die Unwahrheit gesagt zu haben, Nun hat der Beirat diesen Hausmeistervertag gekündigt um die Basis für weitere Fälle zu entziehen. Die Kündigung akzeptiert der Verwalter aber nicht, somit sind wir gezwungen nach § 24 WEG eine außerordentliche E-Versammlung einzuberufen und eine außerordentliche sofortige Kündigung zu überreichen.
Was passiert wenn er auch diese Kündigung nicht akzeptiert. ?
Für eine baldige Antwort darf ich schon im Voraus bedanken.
fristlosekuendigung.com says
Hallo Heinz,
dann kann es durchaus zu einer Gerichtsverhandlung kommen, bei der schlussendlich der zuständige Richter die Sache entscheidet.
Ihr Team von fristlosekuendigung.com
Krause says
Hi,
ich hätte da auch eine Frage.
Unsere private Pfelgekraft (ohne schriftl. Arbeitsvertrag) wurde wiederholt darauf hingewisen, dass Sie in Gegenwart Ihrer Patientin nicht rauchen soll.
Leider hat sich die Pflegekraft nicht daran gehalten und es wurde Ihr daraufhin mitgeteilt, dass Sie nicht wiederzukommen braucht.
Jetzt verlangt Sie weiterhin Ihre Bezahlung …
Muss ich Ihr schriftlich kündigen?
fristlosekuendigung.com says
Hallo Krause,
die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss grundsätzlich schriftlich erfolgen – auch ohne dass ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt.
Ihr Team von fristlosekuendigung.com
Nicole says
Hallo,
ich habe eine Angestellte in Probezeit die mal Krank ist ohne Krankmeldung bzw. kurzfristig Termine hat die sie nicht an den freien Tag verschieben kann und kurz vor Dienstbeginn meint nicht kommen zu können. Eine mündliche Abmahnung gab es schon und nun möchte ich Sie fristlos Kündigen da Sie nicht mehr tragbar für unseren Betrieb ist. Ist das Rechtens? Vielen Dank für Ihre Mühe im Vorraus
fristlosekuendigung.com says
Hallo Nicole,
ob die geschilderte Situation eine fristlose Kündigung der Arbeitnehmerin rechtfertigt, können und dürfen wir nicht beurteilen. Bitte lassen Sie die Rechtslage von einem Anwalt einschätzen.
Ihr Team von fristlosekuendigung.com
Sadauskas says
Guten Tag, Ich habe vor 6 Wochen in einem Hotel/Restaurant ein Job als Frühstuckservice angefangen und zwar es gab keinen Arbeitsvertrag sondern nur eine Seite zum ausfüllen und mündliche Absprache wo folgend sollte ein Arbeitsvertrag kommen ist allerdings bis jetzt nicht der Fall gewesen wo ich natürlich mit abstand immer wieder nach fragte wo der Arbeitsvertrag bleibt. Der Arbeitsgeber hat mich sozusagen hingehalten das in Verarbeitung ist. Um zum Schluss zu kommen ich wurde gekündigt und mein Gehalt ist auch nicht ausgezahlt. Was kann man hier tun? Muss Miete bezahlen und Kinder versorgen und da reicht Geld nicht aus. Ich währe dankbar um jeder Tip und Rückmeldung, MfG N.Sadauskas
fristlosekuendigung.com says
Hallo Sadauskas,
wir empfehlen Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Für Personen mit begrenzten finanziellen Mitteln besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen und so die Kosten für die anwaltliche Beratung übernehmen zu lassen.
Ihr Team von fristlosekuendigung.com
Klaus-Dieter says
Hallo guten Tag,ich habe folgendes Problem,ein Mitarbeiter von uns hat gestern die Arbeit hingeschmissen,weil seine Frau(Lebensgefährtin nicht verheiratet)angeblich einen Unfall hatte und er nun die Kinder versorgen muß.Da der Mann ein großes Schaupielerisches Talent besitzt,wird dies von uns bezweifelt.Er ist genau seit 4 Wochen bei uns beschäftigt und will nun das wir den Arbeitsvwertrag,den er noch nicht unterschrieben hat,kündigen.Dies hat er unserem Disponeten per WhatsApp mitgeteilt.Meine Frage bun,kann ich dies als fristlose Kündigung seinerseits anerkennen und dies so bestätigen?
fristlosekuendigung.com says
Hallo Klaus-Dieter,
gemäß § 623 BGB muss eine Kündigung in Schriftform eingereicht werden, die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Ihr Team von fristlosekuendigung.com