Fristlose Kündigung

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Ist eine fristlose Kündigung auch rückwirkend möglich?

Eine fristlose Kündigung rückwirkend einzureichen, ist nicht erlaubt.
Eine fristlose Kündigung rückwirkend einzureichen, ist nicht erlaubt.
Fristlose Kündigungen sind im Arbeitsrecht im Allgemeinen mit Vorsicht zu genießen, denn sie gewinnen nur unter sehr strikten Voraussetzungen an Rechtskräftigkeit.

Nachträglich eine außerordentliche Kündigung einzureichen, ist hierbei jedoch in keinem Fall möglich.

Der nachfolgende Ratgeber klärt Sie deshalb über gängige Irrtümer in Bezug auf eine rückwirkende fristlose Kündigung auf. Außerdem erfahren Sie hier, was Sie im besten Falle tun können, wenn Sie doch eine rückwirkende Kündigung, ohne Berücksichtigung der Kündigungsfrist, bekommen sollten.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Fristlose Kündigung rückwirkend einreichen: Warum das nicht geht
  • 2 Rückwirkende fristlose Kündigung bekommen und nun?

Fristlose Kündigung rückwirkend einreichen: Warum das nicht geht

Da ein Arbeitnehmer ab dem Tag der Zustellung einer fristlosen Kündigung drei Wochen Zeit hat, einen Einspruch dagegen einzulegen, ist es nicht möglich, eine Rückdatierung für rechtens zu erklären.

Ginge das, könnte die Kündigung ja einfach drei Wochen zurückdatiert werden, um somit die Möglichkeit einer Klage zu verhindern.

Rückwirkende fristlose Kündigung bekommen und nun?

Eine rückwirkende fristlose Kündigung ist nicht möglich.
Eine rückwirkende fristlose Kündigung ist nicht möglich.
In dem unwahrscheinlichen Falle, dass ein Arbeitgeber versucht, Ihnen rückwirkend fristlos zu kündigen, sollten Sie das niemals so stehen lassen.

Zum einen ist solch eine Kündigungsform nicht rechtskräftig, zum anderen können Sie dadurch während einer eventuell folgenden Phase der Arbeitslosigkeit massive Probleme mit der finanziellen Unterstützung durch die Agentur für Arbeit bekommen.

Reichen Sie deshalb in solch einem Fall immer eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein. Kein Richter wird eine fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, die rückwirkend beim Arbeitnehmer eingereicht wurde, für rechtskräftig erklären.

Sind Sie sich unsicher in Ihrer Vorgehensweise und möchten nichts falsch machen, dann ist es außerdem ratsam, einen Anwalt um Hilfe zu bitten. Dieser weiß genau, was zu tun ist und wie die nächsten Schritte aussehen.

Merken Sie sich also:

  • Eine fristlose Kündigung vom Arbeitgeber rückwirkend zu bekommen oder selbst zu erteilen, ist nicht möglich.
  • Nehmen Sie solch eine Kündigung von Ihrem Arbeitsverhältnis nicht einfach tatenlos und bindend hin.
  • Im Ernstfall helfen eine Kündigungsschutzklage und ein Anwalt, der Ihnen zur Seite steht.

Bildnachweise: istockphoto.com/ koun, istockphoto.com/ froxx

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Comments

  1. Aleirich says

    20. Oktober 2017 at 13:42

    Guten Tag
    Wie sieht es aus wenn ich mit der Kündigung einverstanden bin?
    Unser Auftraggeber ist abgesprungen, dadurch haben wir leider keine Einsätze mehr und uns fehlen die Stunden.
    Könnte ich mit einer rückwirkenden Kündigung beim Arbeitsamt keine Leistung beantragen?

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      1. November 2017 at 13:50

      Hallo Aleirich,
      auch mit einer rückwirkenden Kündigung können Sie Leistungen beantragen.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
  2. Jonas says

    6. Januar 2018 at 21:38

    Hallo,
    eine Frage zur rückwirkenden fristlosen Kündigung im Kontext KiTa:
    Ich habe vor etwa 14 Monaten einen KiTa – Vertrag zum Quartalsende gekündigt und weitere 5 Monatsbeiträge bezahlt. Der Grund war ein Umzug, der meinen Arbeitsweg verkürzt.
    Kann ich rückwirkend Anspruch stellen, dass es als fristlose Kündigung hätte gelten sollen?
    Viele Grüße

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      15. Januar 2018 at 10:19

      Hallo Jonas,

      welche Rechte, Pflichten und Möglichkeiten aus Ihrem Kündigungsfall für die KiTa und Sie erwachsen kann ein Anwalt für Vertragsrecht beurteilen.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
  3. jessica w. says

    5. Februar 2018 at 11:41

    Guten Tag,

    Ich habe folgendes Anliegen. Mir wurde vergangene Woche die Kündigung innerhalb der Probezeit mit 14 Tagen Kündigungsfrist persönlich zugestellt. Jetzt wollen die rückwirkend fristlos kündigen geht das?

    Mit freundlichen Grüßen

    Jessica w.

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      19. Februar 2018 at 9:32

      Hallo Jessica,

      um die Rechtmäßigkeit zu beurteilen können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Fristlosekuendigung.com

      Antworten
  4. Carsten says

    14. Mai 2018 at 9:49

    Hallo,
    mein (ehemaliger) Arbeitgeber hat wir via E-Mail “vorsorglich” rückwirkend gekündigt, da er anzweifelt, dass meine Krankmeldung korrekt sei, da dort ein Druckfehler vorhanden ist (statt 2018 steht dort 2019).

    Er weigert sich demnach auch mein noch ausstehendes letztes Gehalt zu zahlen.
    Somit kann ich mir ja gar keinen Anwalt leisten, oder gibt es in solchen Fällen Unterstützung?

    Vielen Dank im Voraus.

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      14. Mai 2018 at 16:58

      Hallo Carsten,

      wenn Sie anwaltliche Beratung benötigen, sich diese aber nicht leisten können, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen. Darüber hinaus wird in vielen Städten die Möglichkeit zur kostenlosen Rechtsberatung in städtischen und sozialen Einrichtungen angeboten. Erkundigen Sie sich, ob in Ihrem Wohnort eine solche Option besteht.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
  5. Brigitte P. says

    14. September 2018 at 15:15

    Ich habe eine fristgerechte Kündigung am 10.09.18 zum 30.09.18 bei meinem AG abgegeben. Am 11.09. Habe ich mich krank gemeldet wobei ich eine Abmahnung bekommen habe. Dann bekam ich ein Schreiben vom AG mit einer Frist, bis zum 12.09.18 …. 13 Uhr…. mich zu melden. Nachdem ich meine Krankmeldung um 11.30 Uhr eingereicht habe bekam ich vom AG eine fristlose Kündigung rückwirkend zum 10.09.18.
    Ist das rechtens?

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      20. September 2018 at 13:39

      Hallo Brigitte,

      ob die fristgerechte Kündigung gerechtfertigt ist, können wir nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
  6. Stefan P says

    24. Januar 2019 at 3:47

    Tag eine Frage. Mein Arbeitgeber hat mich zum 7.01. fristlos gekündigt er hat die Kündigung aber erst am 15.01. geschrieben und verschickt. Ist es rechtens?

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      25. Januar 2019 at 10:12

      Hallo Stefan,

      wie Sie unserem obigen Ratgeber entnehmen können, sind rückwirkende Kündigungen nicht zulässig. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten

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