
Eine fristlose Kündigung ist recht kompliziert und zumeist mit nicht unerheblichen Konflikten verbunden. Der Gekündigte ist sicherlich nicht sehr erfreut, eine fristlose Kündigung in seinem Briefkasten zu finden.
Wichtig ist hierbei vor allem, dass alle notwendigen Formalien beachtet werden. Wie sollte demnach die Zustellung für eine fristlose Kündigung im Arbeitsrecht bestenfalls erfolgen?
Müssen bestimmte Fristen eingehalten werden? Das Wichtigste dazu können Sie im nachfolgenden Ratgeber nachlesen.
Inhaltsverzeichnis
Wie können Sie eine fristlose Kündigung korrekt zustellen?
Zunächst ist es wichtig, in diesem Zusammenhang das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zu nennen, welches für die fristlose Kündigung viele maßgebliche Vorschriften beinhaltet. Dazu zählt unter anderem § 626 zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, denn hier heißt es im zweiten Absatz:
Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt […].
Verstreicht diese 14-tägige Kündigungsfrist ab Bekanntwerden des Kündigungsgrundes, ist eine fristlose Kündigung und deren Zustellung nicht mehr möglich. Das Fristende der Zustellung ist nicht der Tag, an dem das Kündigungsschreiben ausgestellt oder versandt wurde, sondern der, an dem der Gekündigte das Schreiben erhält.
Fristlose Kündigung: Welche Form der Zustellung ist ratsam?

Die Art und Weise, wie eine fristlose Kündigung zugestellt wird, ist von besonderer Bedeutung. Es sollte vor allem ein möglichst verlässlicher Weg sein. Nachfolgend werden Ihnen deshalb die Vor-und Nachteile der unterschiedlichen Zustellungsmethoden näher erläutert:
Fristlose Kündigung und deren Zustellung …
- per Einschreiben:
Es ist wichtig, dass für die fristlose Kündigung ein pünktlicher Zugang erfolgt. Ein Einschreiben eignet sich dafür unter Umständen nicht. Wendet ein Arbeitgeber beispielsweise das Übergabe-Einschreiben an, um ein Kündigungsschreiben zuzustellen, ist es vonnöten, dass der Gekündigte dieses persönlich entgegennimmt. Ist er nicht zuhause, bekommt er eine Benachrichtigungskarte, das Einschreiben bei der Post abzuholen. Macht er das nicht, kam das Schreiben niemals bei ihm an, was bedeutet, dass die fristlose Kündigung an der Zustellung gescheitert ist. - per E-Mail / Fax:
Die elektronische Übermittlung einer fristlosen Kündigung ist ebenfalls keine gute Lösung. Schließlich muss eine Kündigung immer in Papierform und mit entsprechender Unterschrift erfolgen. Laut § 623 BGB ist die elektronische Form gesetzlich ausgeschlossen, um eine Kündigung einzureichen. - als persönliche Übergabe:
Bestreitet ein Arbeitnehmer den Erhalt seiner fristlosen Kündigung, steht der Arbeitgeber letzten Endes in der Beweispflicht. Aus diesem Grund ist es am sinnvollsten, wenn eine Übergabe persönlich vonstattengeht. Besonders maßgebend ist hierbei, dass sich der Arbeitgeber den Empfang schriftlich vom Arbeitnehmer bestätigen lässt. - per Einwurf in den Briefkasten:
Unter Umständen zieht es der Arbeitgeber auch vor, das Kündigungsschreiben nicht der Post zu übergeben, sondern es selbst in den Briefkasten des Arbeitnehmers zu stecken. Damit ein ausreichender Nachweis für die fristlose Kündigung und deren Zustellung besteht, sollte hierbei auf jeden Fall ein Zeuge mitgenommen werden, welcher den Einwurf des Kündigungsschreibens im Ernstfall bestätigen kann, wenn es zu einer Kündigungsschutzklage kommen sollte.

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Diana says
Ihre Tipps sind absolut konkret, kurz gefasst, verständlich und deswegen sehr hilfreich.
Vielen Dank!
Ingo says
Ich habe gehört, dass man ein Handyvertrag fristlos kündigen kann.
Julia says
Guten Tag,
danke sehr für die Auflistung. Dazu hätte ich ein Frage: Wenn der Vermieter so einen Brief eigenständig in mein Briefkasten einwirft und sich auf einen Zeugen beruft, muss er denn nicht diesen Zeigen mit Name und Adresse in der Kündigung nennen?
Ich habe so einen Brief bekommen, oben darauf steht: Einwurf unter Zeugen. Meines Erahtens ist diese Kündigung alleine dadurch unwirksam. Habe ich Recht?
mit freundlichen Grüssen
fristlosekuendigung.com says
Hallo Julia,
in der Regel sollte dies die Kündigung nicht unwirksam machen. Wichtig ist, dass der Vermieter den Zeugen dem Richter vorstellen kann. Ob die Kündigung rechtswirksam ist, sollten Sie am besten bei einem Anwalt für Mietrecht erfragen.
Ihr Team von fristlosekuendigung.com
Gino says
Guten Tag,
mein Arbeitgeber spricht mir die fristlose Kündigung aus, mit der Begründung das diese einer Abmahnung folgte. Die Abmahnung habe ich weder erhalten noch unterschrieben. Mein Arbeitgeber sagt er hätte dies per Einschreiben eingeschickt. Ich hab dieses Einschreiben, von dem er erzählt, nie entgegengenommen noch bei der Post abgeholt. Ist die Abmahnung bzw. folglich die Kündigung rechtens? Eine schnelle Antwort wäre super. Vielen Dank im vorraus.
fristlosekuendigung.com says
Hallo Gino,
zu beurteilen, ob die Abmahnung bzw. die Kündigung rechtmäßig ist, fällt in den Bereich der Rechtsberatung. Da wir eine solche nicht leisten dürfen, können wir Sie leider nur an einen Rechtsanwalt verweisen.
Ihr Team von fristlosekuendigung.com
Hajger says
Guten Morgen,
Bei einen Einwurf einer fristlosen Kündigung in den Briefkasten mit einem Zeugen kann es dich trotzdem der Fall sein, dass der Gekündigte diese Kündigung erst Tage ggf Wichen später „sieht und liest“, da er zum Beispiel abwesend ist. Hat das Einfluss auf das Kpndigungsdatum?
Mit freundlichen Grüßen
fristlosekuendigung.com says
Hallo Hajger,
in der Regel hat dies keine Auswirkungen auf das Kündigungsdatum. Im Zweifelsfall kann hier jedoch ein Anwalt zu Rate gezogen werden.
Ihr Team von fristlosekuendigung.com
Johannes says
Guten Tag! Danke für die Informationen zur fristlosen Kündigung. Einem Kollegin ist dies nämlich gerade passiert und da haben wir anderen uns gefragt, wie die formalen Anforderungen aussehen. Interessant, dass das 14-tägige Kündigungsfrist ab Bekanntwerden des Kündigungsgrundes gilt. Die Kollegin ist wohl jetzt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gegangen.
Nina G. says
Dem Sohn meiner Kollegin wurde mit fristloser Kündigung gedroht wegen wiederholten Zuspätkommens. Gut zu wissen, welche formalen Richtlinien allein für die Zustellung gelten. Ohnehin ist es wohl gut, wenn er eine Beratung zur Kündigung im Allgemeinen in Anspruch nimmt. Danke und viele Grüße