Fristlose Kündigung vom Mietvertrag – Wann ist sie möglich?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bei einer ordentlichen Kündigung ist eine Kündigungfrist einzuhalten

Ist auch eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag möglich?
Ist auch eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag möglich?

Ein bestehendes Mietverhältnis kann auf zwei Arten zu Ende gehen: Wurde ein sog. Zeitmietvertrag abgeschlossen, ist das Mietverhältnis von Anfang an befristet und endet nach Ablauf der vereinbarten Frist von selbst. Wurde die Miete hingegen unbefristet vereinbart, kann das Mietverhältnis nur beendet werden, wenn eine der beiden Parteien den Mietvertrag kündigt.

Hierbei ist üblicherweise eine Kündigungsfrist sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter einzuhalten. Allerdings gilt dies nur für die ordentliche Kündigung. Unter gewissen Umständen ist auch eine außerordentliche fristlose Kündigung vom Mietvertrag möglich.

In diesem Ratgeber verraten wir Ihnen, was es bedeutet, einen Mietvertrag fristlos zu kündigen und wann Vermieter und Mieter eine fristlose Kündigung laut Mietrecht einreichen dürfen.

Das Wichtigste zur fristlosen Kündigung vom Mietvertrag

Was ist bezüglich der Fristen bei dieser Art von Kündigung zu beachten?

Erfolgt eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag, muss weder die gesetzliche noch die vertragliche Kündigungsfrist eingehalten werden.

Müssen immer Gründe für eine Fristlose Kündigung vorliegen?

Sowohl Mieter als auch Vermieter brauchen für die fristlose Kündigung vom Mietvertrag einen wichtigen Grund, der es für sie unzumutbar macht, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.

Wie sieht eine fristlose Kündigung aus?

Unser Muster bietet hier ein Beispiel für eine Schreiben einer fristlosen Kündigung. Sie können sich diese Vorlagen kostenlos herunterladen und individuell anpassen.

Die wichtigsten Themen rund um die fristlose Kündigung

Mietrecht: Die fristlose Kündigung im Bürgerlichen Gesetzbuch

Eine fristlose Kündigung bei der Miete einer Wohnung bedarf eines wichtigen Grunds.
Eine fristlose Kündigung bei der Miete einer Wohnung bedarf eines wichtigen Grunds.

Die gesetzliche Regelung, wann eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag zulässig ist, findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im § 543. Gemäß diesem ist es jeder Vertragspartei – also sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter – gestattet, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Dies ist allerdings nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist der Fall, wenn es dem Kündigenden nicht zugemutet werden kann, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Gemäß § 543 BGB muss das

  • unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (insbesondere eines Verschuldens der anderen Vertragspartei) und
  • unter Abwägung der Interessen beider Parteien des Mietvertrags erfolgen.

Ob eine Kündigung vom Mietvertrag fristlos geschehen darf oder ob dies rechtswidrig ist, kann deshalb immer nur von Einzelfall zu Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Umstände entschieden werden. Nicht selten muss ein Gericht entscheiden, ob eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag zulässig ist oder nicht.

Übrigens: Während die ordentliche Kündigung bei einem Zeitmietvertrag in der Regel nicht möglich ist, kann eine außerordentliche Kündigung hier sehr wohl erfolgen.

Die fristlose Kündigung vom Mietvertrag durch den Vermieter

Spricht der Vermieter die fristlose Kündigung aus, muss er laut Gesetz also einen wichtigen Grund haben, damit diese zulässig ist. Dieser besteht üblicherweise in einer schwerwiegenden Vertragsverletzung durch den Mieter, welche im Kündigungsschreiben angegeben werden muss.

Der häufigste Grund für die fristlose Wohnungskündigung durch den Vermieter ist Mietrückstand. Dieser muss allerdings erheblich sein, damit die Kündigung zulässig ist. Das Gesetz gibt hierzu sehr genaue Angaben, die in den §§ 543 BGB und 569 BGB festgehalten sind. Die fristlose Kündigung vom Mietvertrag ist zulässig, wenn

  • der Mieter in zwei aufeinanderfolgenden Monaten keine Miete gezahlt hat,
  • der Mieter in zwei aufeinanderfolgenden Monaten nur einen Teil der Miete gezahlt hat und die ausstehenden Beträge insgesamt höher sind als eine Monatsmiete, oder
  • der Mieter über mehr als zwei Monate (diese müssen nicht aufeinander folgen) hinweg keine Miete oder nur teilweise Miete gezahlt hat, sodass er mit einem Betrag von insgesamt mindestens zwei Monatsmieten in Zahlungsverzug ist.
Wann darf der Vermieter fristlos kündigen?
Wann darf der Vermieter fristlos kündigen?

Erfolgt die fristlose Kündigung vom Mietvertrag aufgrund von Mietrückstand, ist der Vermieter nicht verpflichtet, vorher eine Abmahnung zu erteilen.

Mieter wiederum erhalten eine Schonfrist für die Rückzahlung ihrer Mietschulden: Zahlen sie den Rückstand innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Räumungsklage zurück, wird die fristlose Kündigung vom Mietvertrag unwirksam.

Kündigt der Vermieter aus einem anderen Grund, muss er dem Mieter vorher eine Abmahnung aussprechen. Hier einige Beispiele, welche Gründe von Richtern in Einzelfällen bereits anerkannt wurden:

  • andauernde Lärmbelästigung
  • unerlaubte Untervermietung der Wohnung
  • erhebliche Gefährdung der Mietsache
  • vertragswidrige Nutzung der Mietsache

Fristlose Kündigung vom Mietvertrag: Ein Muster für Vermieter zum Download

Möchten Sie als Vermieter eine fristlose Kündigung erteilen, kann Ihnen unser Muster dabei helfen, das Schreiben aufzusetzen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt. Übernehmen Sie diese also nicht unverändert.

Vorlage: fristlose Kündigung vom Mietvertrag (.doc) Vorlage: fristlose Kündigung vom Mietvertrag (.pdf)

Wann darf der Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen?

Häufig fragen sich Mieter „Kann auch ich meinen Mietvertrag fristlos kündigen?“ In der Tat besteht diese Option auch für die Mieter, wenn entsprechende wichtige Gründe vorliegen. Wird die fristlose Kündigung vom Mietvertrag durch den Mieter eingereicht, muss er diese Gründe noch nicht einmal im Kündigungsschreiben angeben.

Es ist völlig ausreichend, dass überhaupt eine Situation vorliegt, wodurch ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht länger zugemutet werden kann. Allerdings muss bei einem Streitfall der entsprechende Grund trotzdem von einem Gericht anerkannt werden, damit die fristlose Kündigung zulässig wird. Ein solcher Grund kann sein:

  • Der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung ist nicht gewährleistet.
  • Von der Wohnung geht eine Gesundheitsgefährdung für den Mieter aus.
  • Der Vermieter stört nachhaltig den Hausfrieden.
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Fristlose Kündigung vom Mietvertrag – Wann ist sie möglich?
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Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte schreibt seit 2017 für mietrecht.com. Sie verfasst Ratgeber rund um Themen wie Mietminderung, Betriebskosten und Kündigung. Außerdem recherchiert und schreibt sie News zu brandaktuellen Themen im Bereich Mietrecht.

69 Gedanken über “Fristlose Kündigung vom Mietvertrag – Wann ist sie möglich?

  1. Myriam

    Hallo an das Team,
    Ich habe folgendes Problem und hoffe auf eine schnelle Rückmeldung. Es geht um folgendes ich habe Streit mit meinem Vermieter, der will mich bis zur 1. Kündigung die ich geschrieben habe bis zu der Frist (31.1.) Im Mietvertrag festhalten obwohl er von mir eine fristgerechte fristlose Kündigung wegen Unzumutbarem Mietverhältnis bekommen hat die zum 15.12. Greift ,er akzeptiert diese aber nicht und ich bin bereits in eine neue Wohnung gezogen. Die Wohnungsübergabe Termine hat er abgelehnt. Und ich sitze immer noch auf den Schlüsseln was soll ich tun? Die Schlüssel in den Briefkasten legen und fristgerecht zu meiner Kündigung abgeben? Oder auf seinen Übergabetermin warten den er auf Januar setzt?
    LG Myriam

  2. Dennis

    Hallo,
    Ich muss wegen Eigenbedarf des Mieters meine Wohnung bis zum 31.03.23 verlassen. Alles auch vertraglich abgesegnet. Meinem Vermieter wäre es sogar recht, dass ich so schnell wie möglich raus bin. Jetzt have ich eine „bezahlbare“ Wohnung gefunden und kann diese direkt beziehen.

    Jetzt müsste ich aber eine Kündigung ausschreiben und laut meinem Mieter trotzdem die Miete bis zum 30.11. Zahlen, dass kann ich aber niemals stemmen, gleich 2 mieten zu zahlen.. Das wären ca 1500-1600€ Miete, für zwei Wohnungen.

    Kann ich das jetzt fristlos kündigen, oder muss ich dass bezahlen?

    Mein Mieter möchte keinen Kompromiss eingehen…

  3. Gabriela

    Hallo,

    Ich wohne in einer Wohnung, in der die Heizung in meinem Schlafzimmer nicht funktioniert. Seit meiner Ankunft im Jahr 2019 habe ich mich beschwert und sie können es nicht in Ordnung bringen. Der Vermieter muss einen Teil meiner Stromrechnung bezahlen, weil ich eine elektrische Heizung benutzen muss, richtig? Was muss ich tun, wenn der Immobilien einen Teil der Stromrechnung nicht bezahlen will?
    Im Winter habe ich das Problem, dass die Wände im kinderzimmer schwarz werden und schimmeln.
    Ich würde gerne wissen, ob ich den Mietvertrag fristlos kündigen kann, weil das Problem mit der Heizung und der Wand nicht behoben wird. Mein Hausmeister hat mir gesagt, dass ich eine Nachmieter finden muss, der die Wohnung mietet, wenn ich ausziehen will. Aber wie kann ich die Wohnung zur Miete anbieten, wenn sie diese Probleme hat?

    Ich hoffe, Sie können mir helfen, ich weiß nicht, was ich tun soll.

    Vielen Dank!

  4. Nicole

    Guten Abend liebes Mietrecht Team,
    und zwar hat uns unser Vermieter letzte Woche die Nebenkostenabrechnung von 2020 und 2021 zukommen lassen, wo eine Nachzahlung von insgesamt knapp 1000 € raus kam. In dieser sind nur durchschnittliche Beträge dargestellt, wie Warmwasser 270€ und Kaltwasser 410€. Auf die Frage wie er die berechnet hat antwortete er, dass er die Rechnung die er von der Stadt bekommen hat auf uns umgelegt hat anhand unserer qm zahl, aber ohne jeden Nachweis wie viel wir tatsächlich verbraucht haben. Wir haben dann schon mit dem Rechtschutz gesprochen, der hat uns geraten nach den Belegen der Stadt also die Rechnungen der Wasserversorgung beim Vermieter einzufordern was wir getan haben. Wir haben Ihm letzte Woche gesagt das wir ausziehen wollen da wir gerade dabei sind ein Haus zu kaufen. Er hat uns mündlich zugesagt das wir zum 1.11.2022 ausziehen dürfen, wir sollten nur Nachmieter suchen, was ja kein Problem wäre . Jetzt haben wir uns nochmal erkundigt wo die Unterlagen sind da er die uns zur Verfügung stellen wollte. Jetzt kam von Ihm die Nachricht, dass er den Mietvertrag von seinem Anwalt prüfen lässt ob wir überhaupt raus dürfen.
    Zur Vorgeschichte wir sind im August 2020 eingezogen der Mietvertrag hat eine Frist bis Juli 2023. Wir hatten im Winter von 2020 immer wieder keine Heizung und kein Warmwasser. Im letzten Winter haben wir auch über Wochen/ Monate keine Heizung gehabt und haben jetzt immer noch Tage wo wir kein Warmwasser haben.

    Jetzt meine Frage, haben wir irgendeine Möglichkeit doch aus dem Vertrag zu kommen ? Falls ja wie?

    Ich bin dankbar für jeden Tipp
    Mit freundlichen Grüßen
    Nicole

  5. Steffen

    Mein Sohn wohnt in einer WG mit vier Mitbewohner.Jetzt sind zwei bisherige Mitbewohner ausgezogen. Vermieter hat die frei gewordenen Zimmer jeweils an ein Paar und an eine Einzelperson,ohne vorher bescheid zu geben, vermietet. Jetzt sind die Umstände bald unzumutbar. Bad immer besetzt. Waschmaschine ,die einer Mitbewohnerin gehört,wurde vom Vermieter als Bestandteil der Wohnung zugesagt. Und ist im Dauereinsatz von den neuen Mitbewohner.Küchenbenutzung ist teilweise erst nach aufräumen möglich. Dies war vorher nicht
    Ist eine fristlose Kündigung möglich?

  6. Bacillus

    Hallo

    vor 2 Jahren ist der Neffe von meinem Vermieter oben in die Wohnung eingezogen. Weil er ständig bis 3Uhr Partys gemacht hat und zu laut war, habe ich ihn polizeilich angezeigt. Im April dieses Jahres hat er mich und meine Frau verbal und rassistisch angegriffen. Ca. vor 1.5 Monaten hat ein Freund von ihm hat unser Wohnungstür Glass mit Faustschlag zerbrochen. Und zuletzt vorgestern ist dieser Neffe vom Vermieter um 4 Uhr früh ins Haus getreten und er hat uns mit lauten Knallen und Beschimpfungen sowohl im Haus als auch in seiner Wohnung aus dem Schlaf gerissen. Wir mussten ihn wieder polizeilich anzeigen (Unsere Videokamera hat dies teilweise gefilmt). Wir haben den Vertrag fristlos gekündigt, weil uns die Wohnung keine Sicherheit mehr bietet. Außerdem hat der Vermieter verweigert, die Tür auch zu reparieren. Seit 1.5 Monaten benutzen wir sie verflastert.
    Obwohl ich den Vermieter von Anfang an (per Telefon, Whatsup Nachrichten und Whatsaup Stimmaufzeichnungen, Videos usw.) drüber informiert habe, hat er in Kenntnis genommen und uns gesagt, dass der er den Mietvertrag seines Neffes hätte gekündigt, ist dies nie erfolgt.

    Wir haben bisher immer volle Miete bezahlt. Nun am 31.08 verlassen wir die Wohnung, aber ich möchte rückwirkend von dem Vermieter einen Schadenersatz (sowie Mietminderung) verlangen. Ist dies rechtlich möglich, obwohl wir die Wohnung aus Sicherheitsgründen verlassen müssen?

    Beste Grüße

  7. Angelika H

    Hallo
    Ich bin Eigentümer und wohne in meinem eigenen Haus
    Habe zwei Zimmer untervermietet
    Die eine Untermietetin hat seit mehreren Monaten nicht mehr geputzt laut Untermietvertrag verpflichtet
    Zusätzlich bei Freunden mehrfach über Nachreden gegen mich gemacht.
    Versucht mich zu mobben.
    Mehrfach bin ich psychisch und Körperlich angegriffen worden .

    Zu Letzt am Mittwoch 7. Juli sie hat mich gewürgt mit dem Messer angegriffen und gedroht um zu bringen
    Das klingeln der Haustür hat mir vermutlich geholfen .
    Kann ich sie jetzt Fristlos Kündigen bei Schadensersatz?

    Ich habe Angst um mein Leben
    Wenn soll ich noch einschalten Sozial Psychiatrischer Dienst wegen Fremdgefärdung .

    Dir Person studiert Medizin .
    Ich selbst habe eine Praxis

  8. Silvana W

    Hallo liebes Mietrecht Team, meine Frage : der Vermieter hat meiner Mutti wegen Kernsanierung zum 31.12.2021 gekündigt. Da Sie schon über 70 Jahre ist und gesundheitlich sehr angeschlagen haben wir uns nach einem neuen Zuhause umgesehen. Jetzt die Frage:. Kann Sie selbst vorzeitig kündigen bevor die Kündigung vom Vermieter abläuft? Und muss Sie trotzdem die Miete bis 31.12.2021 weiter zahlen? Bitte um eine Rückmeldung seitens von Ihnen. Danke Hochachtungsvoll Silvana

    1. mietrecht.com

      Hallo Silvana W,

      das die Kündigung seitens des Vermieters bereits ausgesprochen ist, kann Ihre Mutter von sich aus nicht mehr kündigen. Möchte Sie vor Ende der Kündigungsfrist ausziehen, muss Sie dies mit dem Vermieter klären und eventuell einen Aufhebungsvertrag vereinbaren. Die Mietzahlungen müssen üblicherweise bis zum Ende der Kündigungsfrist, also bis zum Ende des Mietverhältnisses weiter erfolgen. Lassen Sie sich am besten bei einem Mieterverein bezüglich Ihrer Möglichkeiten beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  9. Stephanie

    Liebe Mietrechler,

    Ein Mieter verweigert mir die Besichtigung meiner Wohnung, trotz mehrerer Schreiben mit der Nachfrage nach einen Termin, in dem ich such klarstellte das es mein Recht ist die Wohnung zu überprüfen.

    Darf ich ihm fristlos kündigen, oder muss ich erst eine offizielle Abmahnung mit der Drohung zur fristlosen Kündigung schicken falls keine Besichtigung stattfinden kann.

    Vielen Dank!!!!!!

  10. Manon T

    Hallo
    Ich bin einer sehr prekären Situation.
    Das Verhältnis zwischen mir und meinem Vermieter besteht jetzt fast ein Jahr.
    Ich wohne aber erst seit ca einem halben Jahr in der Wohnung da Mängel aufgetaucht sind die behoben werden mussten. Die Mängel Beseitigung habe ich größtenteils selbst übernommen. (ich weiß nicht besonders schlau)
    Mein Vermieter hat sich nicht bemüht die Mängel zu beseitigen ein Mangel war das der Boden der in der Wohnung war an einer Stelle schimmelte er sicherte mir unter Zeugen und über WhatsApp zu den Boden in der ganzen Wohnung zu erneuern…. Was 6 Monate nicht geschah da ich dachte das er das relativ schnell erledigt habe ich den alten Boden selbst entfernt und so stand ich ohne Boden da.
    Nachdem ich ihm gedroht habe meine Miete um 100%zu kündigen hatte ich innerhalb eines Tages das venyl vor meiner Tür liegen er wollte /konnte es aber nicht selbst verlegen da er keine Zeit, Angst vor Corona ect. Hatte dann habe ich auch das selbst bewerkstelligt.
    Dann konnte ich endlich einziehen.
    Nach kurzer Zeit stellte ich fest das nachdem ich die verdreckte mit teilweise noch essensreste übersähte vorhanden Küche auf ebay losgeworden bin, das die Wand dahinter feucht ist und Wasser aus der Wand raus kam. Dies teilte ich ihm mit er sagte er kümmert sich drum das geschah nicht. gleichzeitig ging der spülkasten kapput und das Wasser lief einfach durch auch das schien ihn nicht zu interessieren Zudem kam das der Boden verlegt war aber keine fußleisten dazu die wollte er mir 1woche später bringen und dann noch eine Woche später und jetzt sind es drei Monate.
    Es gibt noch viel mehr Mängel die nicht beseitigt wurden aber das reicht erstmal.
    Vor zwei Wochen habe ich meine Kündigung eingereicht. Mittlerweile steht er 2-3 mal die Woche vor meiner Tür und will irgendwelche Fotos machen und sonstiges. Jetzt hat er die Wand begutachtet und festgestellt das es nicht schlau war den Mangel sofort zu beheben. Er hat mir heute zwei Trocknungs- Geräte vor die Tür gestellt die ich selbst anschließen soll als ich per WhatsApp dies abgelehnt habe kam die Antwort das wird gemacht sonst komme ich selbst vorbei.
    Mittlerweile steht mir das Wasser bis zum Hals ich bin Soldatin und kann meinen Pflichten (Lehrgänge in München usw) nicht wahrnehmen ausführen da ich ständig den Menschen hinterher renne.
    Da das Wasser aus der Küche wand kommt ist auch die Nutzung der Küche nicht möglich das mehrere Stromkabel und ein starkstrom Kabel da Langlaufen. Ich wollte meine Eltern gern überleben bzw nicht wegen sowas draufgehen deswegen steht meine halbe Küche Wohnzimmer.

    Meine Frage ist kann ich das Mietvertrag fristlos kündigen mit Angabe der aufgeführten Gründe oder reichen diese nicht aus?

    Vielen Dank für lesen und sorry das es so viel ist
    Lg Manon

  11. Ela L

    Hallo liebes Team,

    folgende Situation:
    Meine Mietvertrag erlaubt 2 Hunde. Ich habe bereits bei der Besichtgung alles offen gelegt (meine Hunde kommen aus Ost-Europa und sind noch nicht perfekt erzogen, sie haben immer draußen gelebt). Aber dafür wollte ich in der nahegelegenen Hundeschule (nur 15Min. Fussweg) für Besserung sorgen und er hatte keine Einwände. Wir 3 kamen am Sonntag am 09Aug20 nach Hause. Bereits am Dienstag wurde ich von der Lebensgefährtin des Vermieters darauf hingewiesen das ich abends mein Rollo im Schlafzimmer unten lassen sollte weil meine Hunde vom Balkon ihre Freigänger-Katze durch bellen verschreckt haben.

    Am Donnerstag, 14Aug20, erreichte mich folgende Email:
    Hallo, ich habe kein Problem mit 2 Hunden in der Wohnung. Ein Hund braucht Bewegung, Auslauf und Beschäftigung, dazu gehört auch mindestens einmal pro Tag „Gassi“ zu gehen.
    Es kann aber nicht sein, dass Hunde in der Wohnung wie in einem Zwinger gehalten werden. Da auch ein Hund Bedürfnisse hat und sein Geschäft verrichten muss, ist aktuell davon auszugehen, dass die Hunde sowohl in die Wohnung urinieren als auch Koten.

    In Fettschrift:
    Diesen Zustand werde ich NICHT akzeptieren! Die Wohnung ist KEIN Hundeklo! Für entstandene Schäden
    werde ich Dich haftbar machen.
    In roter Fettschrift:
    Ändere diesen Zustand sofort, ansonsten zwingst Du mich weitere Schritte einzuleiten!
    ENDE

    Ich habe diese große Wohnung (120qm + 20qm Balkon) nur gemietet weil sie für meine 2 Hunde und mich perfekt schien und auch wegen der nahen Hundeschule. Ist eine fristlose Kündigung meinerseits gerechtfertigt und hätte sie auch Aussicht auf Erfolg falls es vor Gericht geht? Der Vermieter und ich sind im gleichen Alter und arbeiten auch in der gleichen Branche – einige Tage nach meinem Einzug boten mir beide das Du an und da die „Chemie“ zu stimmen schien habe ich zugestimmt.

    Mein Vertrauen in diese Menschen ist dahin und ich hoffe es rechtfertigt eine firstlose Kündigung. Für eine Rückmeldung bedanke ich mich und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen

    mit besten Grüßen

  12. Daniel K

    Guten Tag,
    ich möchte meinen Mietvertrag fristlos kündigen. Ich habe erst eine Nacht in der neuen Mietwohnung verbracht ( nicht geschlafen). Es wurde ein beidseitiger Kündigungsverzicht über 5 Monate vereinbart. Habe heute 4 Stunden geputzt, geschrubbt und desinfiziert. Dennoch, die Wohnung ist unzumutbar dreckig, riecht nach Urin. Bin sicher nicht pingelig, eher das Gegenteil. Mir sträuben sich die Haare, es ist ekelig und Gesundheitsgefährdend. Ich kann keine weitere Nacht hier bleiben. Das habe ich bei der Besichtigung so nicht Bemerkt. Das teile ich morgen dem Vermieter mit, weiß nicht wie er reagiert. Wollte mal vorhorchen ob ich eine rechtliche Grundlage habe, falls sich die Mietvermittlung quer stellt. Danke vorab für eure Meinung.
    LG
    Daniel

  13. Stephan G

    Besten Dank für den sehr hilfreichen, ausführlichen Artikel!

    Wie sehen Sie das mit der Einführung vom Berliner Mietendeckel? Zahlt ein Mieter nach Einführung des Gesetzes die abgesenkte Miete an Stelle der ursprünglich vertraglich vereinbarten Miete, wird der Mietendeckel nach ein paar Monaten aber vom BGH gekippt, so besteht doch ein Risiko für den Mieter, dass er in Verzug kommt, wenn er die Nachzahlungen nicht mehr rechtzeitig leisten kann. Bestünde dann das Risiko einer fristlosen Kündigung?

  14. Judith G

    Hallo
    mein Mann hat COPD (eine Lungenerkrankung).
    Unser Bad ist innenliegend und hat keine Entlüftung–Folge Schimmel der alle paar Wochen entfernt werden muss. Nicht nur einen Lungenkranken ist Schimmel gesundheitsgefährdend. Ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung?
    Der Vermieter hat versprochen einen elektrischen Lüfter einbauen zu lassen. Dies verspricht er seit Mai 2018

  15. Ivonne

    Einen schönen guten Morgen.

    Wie schaut es aus, wenn die Hausverwaltung nach einem Schreiben vom Mieterschutzbund der Aufforderung zur Einsicht in die Dokumente für die Nebenkostenabrechnung nicht nach kommt, auf das Schreiben nicht reagiert, man unter Vorbehalt die Abrechnung in Raten zahlt ( auf Rat des Schutzbundes, worüber der Verwalter in dem Schreiben auch informiert wurde) und die Verwaltung über einen Monat später eine Abmahnung schickt mit Androhung der fristlosen Kündigung?
    Wäre diese Rechtens ?

  16. Waldburg

    Hallo ich hätte da mal eine frage zur fristlosen Kündigung, unser warm wasser hält nicht länger wie 5min dann wird es eiskalt Heizung wird im Winter nur lauwarm der raum bleibt kalt in der Dusche sind in den fugen schwarze flecken und die Rollläden sind defekt wir wohnen im Dachgeschoss im sommer hatten wir über 40 grad in der wohnung.
    Wir haben den vermieter darauf angesprochen er meinte wegen dem wasser der große beuler wäre defekt und im frühjahr wäre das behoben leider hat sich bis heute nichts geändert.
    Wegen den schwarzen Flecken meinte er es wird im Frühjahr eine neue dusche eingebaut wurde bis jetzt auch nicht gemacht und durch putzen gehen die fkecken auch nicht weg.
    Wegen den Rollläden haben wir ihn 7mal angesprochen die antwort war in meiner wohnung ist es auch heiß ich habe die Rollläden schon bestellt bis jetzt haben wir keine Rollläden gesehen und das ist jetzt auch schon 6monate her.
    Wegen den heizungen meinte der vermieter diese hätten ein Fühler drin und würden bei einer gewissen Raumtemperatur aufhören zu heizen nur unsere Räume sind im winter grad mal 20 grad wenn überhaupt.

    Meine frage ist jetzt einfach was ich jetzt noch machen kann da mein Mann und ich einfach keibe lust mehr haben immer bitte bitte zu machen und dem Vermieter in ruhe zu erklären das dies so keine Umstände so für uns sind wir haben tiere diese im sommer mit wasser runter gekühlt werden mussten da sie nur noch hechelnd in der wohnung waren und beinahe dehydriert wären.

    Für uns ist das so kein zustand und durch mehrmaligen reden mit dem vermieter ändert sich auch nichts.

    Für eure Rückmeldungen und Ratschläge bedanken wir uns im vorraus

    1. mietrecht.com

      Hallo Waldburg,

      ist die vertragsgerechte Nutzung der Mietsache aufgrund von Mängeln nicht möglich und versäumt der Vermieter die Beseitigung dieser, kann dass eine fristlose Kündigung begründen. In Ihrem Fall ist es ratsam, sich mit der gesamten Sachlage an einen Mieterverein zu wenden und mit diesem die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Eventuell können Ihnen hier auch andere Optionen aufgezeigt oder Unterstützung bei der Kündigung geboten werden.

      Ihr Team von mietrecht.com

      1. Facaianu D

        Hallo, Ich habe ein Problem mit dem Vermieter, der keine Wand reparieren will, an der die Form erschien. Ich habe es verbal angekündigt und kam mit einem Gutachter, der sagte, der Fehler sei 50% meines 50%-Besitzers, aber ohne mir Papier zu geben. Dann rief ich einen anderen Gutachter an, der mir bewies, dass die Schuld zum Haus gehört, weil es nicht richtig isoliert ist und viele Probleme hat. Ich habe dem Besitzer erneut eine schriftliche Benachrichtigung geschickt, um die Wand zu reparieren, aber er antwortet oder repariert sie nicht. Ich habe ein 2-jähriges Kind und Schimmel ist gefährlich für ihn, kann ich den Vertrag aus diesen Gründen sofort abschließen? Ich habe nur für Gutachter 560e bezahlt, um dem Vermieter zu zeigen, dass er versucht, mich zu betrügen, dass Geld sie von ihm zurückbekommen kann. Mein Vertrag endet normalerweise am 31. Januar 2020. Danke! Ich entschuldige mich, wenn es irgendwelche Fehler in meinem Ausdruck gibt

  17. Charlie

    Hallo.wir sind im Dezember 17 in einer Wohnung gezogen.bei Bezug sah die Wohnung desaströs aus der vermieter haste beim Auszug nichts gemacht,so das die Verwaltung uns eine Kaltmiete erlassen hat die aber lange nicht gereicht hat.Beim Einzug haben wir der Verwaltung diverse Mängel aufgezeigt,wie zb Schimmel,kaputte fliesen im bad,gesprungenen fliesen im bad,durch die Wohnungstür zieht es usw.Seit nun mehr seit fast 22 Monaten leben wir sozusagen damit.Wir haben in der Zeit mehrmals der Verwaltung schriftlich als auch per Mail dies mitgeteilt,und uns wurde andauernd versprochen es würde gemacht werden,ist aber bis jetzt nix gesehen.Nun haben wir die Faxen dicke und wollen dem Vermieter fristlos kündigen und die miete erstmal auf Eis legen,denn wir haben bereits was neues in Sicht.Frage;darf ich fristlos kündigen und darf ich die miete erst auf Eis legen?LG Charlie

  18. Karla K.

    Hallo ,ich habe Schimmelbefall im Schlafzimmer und kann diesem Raum nicht nutzen ,da es nach schwarzschimmel aus zieht .Habe dem Vermieter das schon am 10,07,2019 gesagt ,es ist aber bis jetzt nicht von Vermieter gemacht worden,trotz mehrmaliger Aufforderung über WhatsApp.kann ich unter diesen Umständen wenn ich eine andere Wohnung gefunden habe,fristlos kündigen.

  19. Elisa D.

    Hallo,

    Und zwar habe ich folgendes Problem:

    In unserem Haus wurde vor einem Monat der Fahrstuhl von Jugendlichen gesprengt. Seitdem laufen wir samt Kleinkind und Einkauf etc 11 Etagen. Teilweise 5 mal täglich. Wir sind jung und noch recht fit, es ist jedoch trotzdem eine ganz schöne Zumutung für uns. Die Wohnung haben wir vor einer Woche fristgerecht zum 30.11. gekündigt und die Mietminderung wurde auch beantragt. Nun könnten wir eventuell schon ab 1.10. In eine neue Wohnung und ich Frage mich nun, ob wir ein Sonderkündigungsrecht haben. Wir haben auch schon ein Schreiben erhalten, dass ab dem 7.10. Die alte Fahrstuhlanlage abgebaut und spätestens ab 7.12. der Einbau der neuen Anlage begonnen wird. Wie stehen unsere Chancen, eher aus dem Mietvertrag raus zu kommen und was müssen wir dafür tun bzw beachten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Elisa

  20. IO

    Guten Tag.
    Ich bin eine Vermieterin.
    Die Mieter bezahlen nun die Mitte teilweise, sie haben Rückstände über zwei Monatsmiete. Die Verwaltung überzeugt mich, die heutigen Rückständen zahlen nicht, weil die Mieter am Anfang des Monats die Miete bezahlen werden, und dann wird die Rückstände kleiner als zwei Monatsmiete. Deswegen kann ich die Mieter nicht fristlos kündigen.
    Ist es korrekt?
    Danke
    IO

  21. Jens

    Guten Tag.
    Mein Problem ist Folgendes;ich Wohne unterm Dach und über mir ist noch eine Wohnung ausgebaut. Dort sind jetzt Mieter eingezogen und ich muss feststellen, das der Schallschutz nicht vorhanden ist.
    Die Wohnungsdecke besteht aus keinem massiven Beton, und lässt somit jegliches Geräusch durch.
    Ich kann jedes Gespräch mit hören das dort geführt wird. Zudem ist es eine Jugendliche WG die mal die Nacht zum Tag macht,aber nicht mit lauter Musik sondern mit normalen Gesprächen die ich jedoch mitbekomme.
    Ich wollte mal fragen ob das ein tatkräftiger Grund für eine fristlose Kündigung wäre?
    MfG im voraus

    1. Dennis.T

      Guten Tag,

      wir sind Mieter und möchten den Mietvertrag fristlos kündigen. In der Vergangenheit gab es immer wieder Ruhestörungen von einem anderen Mieter. Diese Ruhestörungen sind auf Hundegebell zurück zu führen. Wir haben diese Ruhestörungen immer dem Vermieter gemeldet und auch immer Lärmprotokolle gesendet. Leider hat der Vermieter nichts unternommen, da er darauf bestand Videoaufzeichnungen zu erhalten oder weitere Zeugenaussagen zu erhalten. Dies konnten wir leider in der Form nicht nachweisen. Dies ist bereits ein halbes Jahr her und wir haben seitdem nichts weiter unternommen. Ausschließlich haben wir eine Mietminderung vorgenommen. Nun bietet sich für uns die Möglichkeit eine neue Wohnung zu bekommen und würden gerne zeitnah ausziehen. Wie ist hier die Rechtslage? Können wir nun fristlos Kündigen, da der Zustand auch nicht besser geworden ist?

  22. Alexandra

    Danke für die Aufnahme….
    Gleich auch meine Frage…
    Wir haben zum 30. September gekündigt.
    Nun droht uns der Vermieter mit fristloser Kündigung…..die er durch einen Anwalt an unseren geschrieben hat.
    Weil ich seit 2015 ein Kleingewerbe in der Wohnung ausübe. Und er sich nun nicht mehr daran erinnern möchte, das er dem zugestimmt hat.

    Unser Anwalt ist nun zu allem Pech auch noch im Urlaub und wir haben erst am 3. September einen Termin.

    Die Kanzlei hat bei der Gegenseite um Fristverlängerung gebeten.

    Was tun. Falls nun eine fristlose Kündigung kommt

  23. Mario J

    Hallo mein Name ist Mario ich habe folgendes broblem das meine Vermieterin mir eine Kündigung zur Wohnung gegeben hat .
    Das broblem dabei ist auf Grund dessen passiert da ich ihr den Zutritt zu Wohnung verwährt habe weil sie mich einfach generft hat
    Und soweit ich weiß muss ich sie generell nicht rein lassen da im Mietvertrag keine Regelung zur Besichtigung/Begehung der Wohnung vorhanden ist
    Das schlimmste ist aller singst das ich Verschuldtet bin und Schufa Einträge habe und ich deswegen keine andere Wohnung finden kann.Was kann ich da tun ich bin nach Ablauf der Kündigungsfrist mit 23 Jahren obdachlos bin und das obwohl ich wirklich immer die Miete pünktlich gezahlt habe und ich auch keine brobleme mit Nachbarn habe

  24. Lara D.-B.

    Ich bin in eine gaputten Wohnung eingezogen und man hat mir gesagt wenn ich eingezogen bin würden die das reparieren und nach ein und halb Jahren haben die nichts gemacht und die sind respektlos und sagen die Wohnung bleibt kaputt und ich soll doch ausziehen. Trotz Wohnungsprotokoll. Bei mir ist die Fensterbank kaputt, Heizung optisch nur, Boden nicht verlegt richtig und Kratzer und Wand ist nass und war Schimmer und einer kam aber hat nur drüber gestrichen und jetzt kommt ein bisschen das braune wieder durch und ich habe Festnetz Kabel gaputt also kann auch kein WLAN oder Fernsehen haben und Fischtasse komplett gaputt und Toilette auch. Kann ich fristlos kündigen?

    Duschtasse meine ich ist auch komplett gaputt

    1. mietrecht.com

      Hallo Lara D.-B.,

      ist die vertragsgerechte Nutzung der Mietsache nicht oder nur eingeschränkt möglich, kann das einen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Die Nutzung vom Bad sowie mitgemieteter Einrichtungen gehört in der Regle zu einer solchen vertragsgerechten Nutzung. Lassen Sie am besten ausführlich bei einem Mieterverein beraten, wie Sie die Kündigung mit dem Sachverhalt begründen sollten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  25. Marie P.

    Ich habe eine 1-Raum-Wohnung angemietet, bei der vorher nie zur Sprache gekommen ist, dass diese mindestens 14Monate bewohnt werden muss. Diese Frist habe ich leider Gottes bei Unterschreiben des Mietvertrags übersehen. Ich muss dazu sagen, dass diese Wohnung zu dem Zeitpunkt meine einzige Möglichkeit darstellte und ich bereits bei der Wohnungsbesichtigung gemeinsam mit meinem Freund der Maklerin gegenüber erwähnt habe, dass wir danach planen zusammen zu ziehen.
    Nun habe ich die Wohnung zum Ende August kündigen wollen, was durch den Vermieter zurückgewiesen wurde.
    Gibt es Gründe, die ich für eine außerordentliche Kündigung anführen kann? Wir sind in der Familienplanung und wollen eigentlich im August eine gemeinsame Wohnung beziehen und Kinder bekommen. Ich bin mittlerweile sehr verzweifelt.
    Mit freundlichen Grüßen

    Marie P.

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