Ausübung von Gewerbe in der Mietwohnung: Ein fristloser Kündigungsgrund?

Von Monique L.

Letzte Aktualisierung am: 14. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Gewerbe in der eigenen Wohnung: Ist das erlaubt?

Die Ausübung von einem Gewerbe in der Mietwohnung ist nur bei Einhaltung bestimmter Vorschriften möglich.
Die Ausübung von einem Gewerbe in der Mietwohnung ist nur bei Einhaltung bestimmter Vorschriften möglich.

Jeder neue Berufseinstieg ist erst einmal schwer. Das gilt natürlich auch, wenn Sie sich selbstständig machen wollen. Bevor der Laden also richtig ins Rollen kommt und die Miete für ein Geschäft oder Büroräume auch finanziert werden kann, nutzen viele Selbstständige zunächst die eigenen heimischen vier Wände, um von dort aus ihr Gewerbe zu führen.

Jedoch ist das nicht ohne eine vorherige Meldung möglich. Was gibt es also alles dabei zu beachten? An welche Stelle müssen Sie sich dafür wenden? Ist ein Gewerbe in der Wohnung ein Grund für eine fristlose Kündigung? All das und noch mehr erfahren Sie in diesem Ratgeber!

Das Wichtigste zur fristlosen Kündigung bei einem Gewerbe in der Mietwohnung

Darf ein Gewerbe in der Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters betrieben werden?

Für die meisten Gewerbe, die in einer Mietwohnung ausgeübt werden sollen, ist die Erlaubnis des Vermieters notwendig. Liegt diese nicht vor, kann das einen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen.

Muss eine Abmahnung erfolgen, wenn ein Gewerbe in der Mietwohnung ohne Erlaubnis betrieben wird?

Eine Abmahnung muss vor einer fristlosen Kündigung erfolgen, ansonsten könnte diese unwirksam sein.

Wie muss die Kündigung erfolgen?

Kündigen Vermieter den Mietvertrag fristlos muss dies schriftlich erfolgen. Im Schreiben ist die Kündigung zu begründen.

Das Büro in der eigenen Wohnung: Geht das ohne weiteres?

Planen Sie die Ausübung von einem Gewerbe in der Mietwohnung, in welcher Sie leben, dann ist dies leider nicht ohne vorherige Absprache mit beziehungsweise Anmeldung beim Vermieter und der zuständigen Behörde möglich.

Im Allgemeinen gilt nämlich: Mieten Sie die Wohnung zum Leben, also zu privaten Zwecken, darf diese auch nur dafür genutzt werden. Beschließen Sie, dort ein Gewerbe auszuüben, dann bedarf dies einiger Genehmigungen. Andernfalls droht unter anderem die fristlose Kündigung durch den Vermieter.

Achtung: Einige Mietverträge beinhalten bereits einen Absatz, welcher besagt, dass dem Mieter eine Ausübung von einem Gewerbe in der Mietwohnung untersagt ist.

Ausübung von einem Gewerbe in der Mietwohnung: Vorschriften

Möchten Sie Ihre privaten Wohnräume für ein Gewerbe nutzen, zählt vor allem, wo oder in welcher Art Wohngebiet sich Ihr Wohnhaus befindet. Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) beinhaltet dazu alle nötigen Vorschriften.

Gut zu wissen: Freiberufler dürfen laut §13 BauNVO auch in sogenannten „Allgemeinen und Reinen Wohngebieten“ ihre Tätigkeit ausüben. Das sind beispielsweise Journalisten, Dolmetscher, Steuerberater oder Hebammen uvm. Allerdings gibt es auch hier Beschränkungen in Hinblick auf Kunden oder Angestellte, die ein- und ausgehen in die Wohnung.

Bevor Sie sich voll und ganz in die Ausübung von Ihrem Gewerbe in der Mietwohnung stürzen, sollten Sie deshalb …

Ein unerlaubtes Gewerbe in der Mietwohnung kann ein fristloser Kündigungsgrund sein.
Ein unerlaubtes Gewerbe in der Mietwohnung kann ein fristloser Kündigungsgrund sein.
  • … das Gewerbe beim zuständigen Amt anmelden (zumeist das örtliche Ordnungsamt)
  • … eine Erlaubnis bei der Baugenehmigungsbehörde (meist Bauordnungsamt) einholen, das heißt, die baurechtliche Zulassung für Ihr Gewerbe im betreffenden Wohngebäude eines bestimmten Wohngebiets

Informieren Sie sich also im Vorfeld darüber, welche Einschränkungen es für Ihr Wohngebiet/Wohngebäude gibt. Zum Beispiel ist es unter anderem besonders wichtig, dass sichergestellt ist, andere Nachbarn nicht durch eine gewerbliche Tätigkeit in der Mietwohnung zu stören. So können Sie leicht eine fristlose Kündigung umgehen.

Bildnachweise: fotolia.com/© apops, fotolia.com/© Halfpoint

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Über den Autor

Autor
Monique L.

Monique gehört seit 2019 zum Redaktionsteam von mietrecht.com. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Mietminderung, Kündigung und Mieterrechten. Sie hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften.

3 Gedanken über “Ausübung von Gewerbe in der Mietwohnung: Ein fristloser Kündigungsgrund?

  1. Stefanie N

    Mein Nachbar hat ein Gewerbe angemeldet im Mietshaus wohne seit 25 Jahren dort Vermieter sagt nichts muß ich das dulden

  2. K Soi

    Guten Tag,
    mein Mann betreibt sein Gewerbe in Form eines Home Office in unserem angemieteten EFH. Mündlich war dies mit dem Vermieter schon vor langer Zeit abgestimmt. Es finden ausschließlich Telefongesprache und die Arbeit am PC statt. Projektentwicklung. Keinerlei Kundenverkehr, keine Außenwirkung. Lediglich der Firmenname steht am Briefkasten. Aus heiterem Himmel fordert uns der Vermieter nun auf, daß Gewerbe ab bzw. umzumelden.
    Wie wäre es nun sinnvoll damit umzugehen.
    Beste Grüße

  3. Marion E

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    betreibe seit fast 30 Jahren eine Medizinische Fussoflege Fachpraxis. Leider muessen wegen diverser Baumaßnahmen alle Gewerbetreibende am 31.12.2021 raus. Habe einen Raum, ca 13qm in meiner Wohnung frei, diese entspricht insgesamt 115 qm. Ist eine Mietwohnung, freistehendes Haus wenig Nachbarn, nebenan ein Hotel und umliegende genügend Parkplaetze, oder bei mir im Hof. Habe dem Vermieter schon gefragt, er ist wegen eines damaligen Falles etwas skeptisch. Habe keine Angestellten, nehme keine baulichen Maßnahmen vor. Toilette ist neben der Eingangstuere und neben dem Praxisräume ist auch gleich das Büro, ansonsten nix Besonderes mehr, was ins Gewicht fallen wuerde. Ich behandle maximal nur 2 oder 2,5 Tage um den Kundenverkehr einzudämmen. Mehr als 13 Kunden waren es dann an diesen Tagen maximal nicht…. Woche drauf dann wieder. Architekt meinte, er braucht gar nicht kommen, ich soll einfach rein. Kann ich das, denke schon. Nutzungsflaechen oder Schilder bringe ich nicht an. Parkplaetze sind öffentlich.
    Mein Gewerbe ist ja eh angemeldet, logisch. Soll ich es wagen mit den Voraussetzungen, ohne Ärger zu bekommen, finde im Moment auch nicht die passenden Räume… Vielen Dank. Bitte schriftlich antworten. Keine Zeit, da ich mich um andere Projekte kümmern muss.
    Vielen Dank. MfG Marion E

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