Gründe für die fristlose Kündigung einer Wohnung: Was geht und was nicht?

Von Monique L.

Letzte Aktualisierung am: 14. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Die Gründe für eine fristlose Kündigung können vielfältig sein – ob nun im Arbeitsrecht oder im Mietrecht. Jedoch gibt es eines, was immer vorhanden sein muss: ein triftiger Grund!

Dieser Ratgeber beschäftigt sich mit den verschiedenen Ursachen für eine außerordentliche, fristlose Kündigung und zeigt damit auf, dass es gar nicht so viel braucht, damit solch ein Grund entsteht. Lesen Sie selbst!

Das Wichtigste zu den Gründen einer fristlosen Kündigung

Müssen für eine fristlose Kündigung immer Gründe vorliegen?

Wird eine fristlose Kündigung durch Mieter oder Vermieter ausgesprochen, muss eine solche immer begründet sein. Ohne entsprechende Gründe ist eine solche Kündigung nicht zulässig.

Welche Gründe lassen eine fristlose Kündigung zu?

Neben Mietrückständen oder der Störung des Hausfriedens können auch Mängel an der Mietsache eine fristlose Kündigung begründen. Weitere Informationen bieten die weiterführenden Ratgeber hier.

Welche Gründe unterstützen eine fristlose Kündigung nicht?

Eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag ist beispielsweise nicht zulässig, wenn Mieter frühzeitig ausziehen wollen oder Vermieter die Wohnung anderweitig vermieten möchten.

Fristlose Kündigung: Was steckt dahinter?

Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Vermieter können vielfältig sein.
Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Vermieter können vielfältig sein.

Kurz und knapp bedeutet es, dass die Möglichkeit einer fristgerechten Kündigung von einem Mietverhältnis keine Option ist.

Dies geschieht im Normalfall, weil ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorhanden ist, der es dem Mieter oder Vermieter nicht zulässt, weiterhin in dieser Wohnung zu leben bzw. den Vertragspartner dort leben zu lassen.

Solche Gründe für eine fristlose Kündigung von einem Mietvertrag setzen in der Regel voraus, dass eben gegen diesen Vertrag verstoßen wurde, also darin enthaltene Vereinbarungen nicht eingehalten wurden.

Laut § 569 Abs. 4 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist eine fristlose Kündigung in Schriftform zu erbringen – inklusive der Nennung des Kündigungsgrunds.

Ist eine Verhandlung noch abzuwenden, weil eventuelle Gründe für eine fristlose Wohnungskündigung noch durch ein klärendes Gespräch oder eine Einigung der beiden Streitparteien in Sicht ist, sollten Sie dies in jedem Fall nutzen. Das erspart beiden Seiten Stress, Nerven, Zeit und sehr wahrscheinlich auch einige Kosten.

Wichtig: Der Mieter oder Vermieter, welcher die fristlose Kündigung von einem Mietvertrag veranlassen möchte, muss vor einem Richter den Grund ausführlich erklären können. Die Gründe für die fristlose Kündigung einer Wohnung müssen immer nachvollziehbar sein.

Die fristlose Kündigung einer Wohnung: Triftige Gründe

Die Gründe für eine fristlose Kündigung an den Mieter müssen schwerwiegender Natur sein.
Die Gründe für eine fristlose Kündigung an den Mieter müssen schwerwiegender Natur sein.

Nun stellt sich die Frage: Wie sehen diese Kündigungsgründe konkret aus? Was kann einen Vermieter oder Mieter dazu veranlassen, diese Form der Kündigung einzureichen? Dies erfahren Sie im Folgenden.

Finanzielle Gründe

Steht der Mieter im Zahlungsverzug bzw. Mietrückstand, kann dies unter Umständen schon ein triftiger Kündigungsgrund sein.

Überweisen Sie beispielsweise Ihre Miete häufig unregelmäßig, unvollständig oder gar nicht, führt dies nicht selten erst zu einer Abmahnung und dann zu einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter.

Sachmängel

Vermüllung: Geht ein Mieter in hohem Maße unsorgsam mit der Mietsache um, dann kommt es manchmal in diesem Zusammenhang zu Ansammlungen von Müll. Zu dieser Kategorie zählen zum Beispiel sogenannte „Messies“. Hierbei muss allerdings bedacht werden, dass solch einem Verhalten auch eine psychische Krankheit zugrunde liegen kann.

Lärmbelästigung

Eine fristlose Kündigung einer Wohnung kann unterschiedliche Gründe haben.
Eine fristlose Kündigung einer Wohnung kann unterschiedliche Gründe haben.

Störung des Hausfriedens: Das bedeutet konkret, dass ein Vermieter das Recht dazu hat, dem Mieter die Wohnung fristlos zu kündigen, weil dieser zum Beispiel permanent gegen die Hausordnung verstößt oder es zu Handgreiflichkeiten, Beschimpfungen oder Diskriminierungen kommt.

Ruhestörung: Des Weiteren kann auch regelmäßiger Lärm andere Anwohner sehr stören. Eine rechtzeitig im Haus angekündigte Party ist in Ordnung – sofern dies nicht jeden Tag geschieht.

Jedoch sollte ein Mieter beispielsweise nicht jeden Tag bis in die Nacht extrem laute Musik hören. Beschwert sich ein Nachbar und kann die Ruhestörung beweisen, ist laut Mietrecht eine Kündigung durch den Vermieter fristlos möglich.

Unerlaubte Handlungen

Untervermietung: Gibt ein Mieter die Wohnung ohne vorherige Anmeldung beim Vermieter einfach an einen Untermieter, dann gilt dieser nicht als offiziell genehmigt. Ein Vermieter hat hierbei das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Gewerbe: Zu guter Letzt führt auch ein auf die betreffende Wohnung nicht angemeldetes Gewerbe im Allgemeinen zu einer Kündigung aus wichtigem Grund. Möchten Sie eine Firma von Zuhause aus führen, muss dies zuvor angemeldet werden. Unter Umständen ist Ihnen ein Gewerbe in der Mietwohnung sogar laut Mietvertrag untersagt.

Häufig entstehen Gründe für eine fristlose Kündigung einer Wohnung durch Missverständnisse und können somit eigentlich verhindert werden.

Bildnachweise: fotolia.com/© jeremias münch, fotolia.com/© Rafael Ben-Ari, istockphoto.com/shironosov

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Über den Autor

Autor
Monique L.

Monique gehört seit 2019 zum Redaktionsteam von mietrecht.com. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Mietminderung, Kündigung und Mieterrechten. Sie hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften.

One thought on “Gründe für die fristlose Kündigung einer Wohnung: Was geht und was nicht?

  1. Weiss

    Meine Tochter hat die fristlose Kündigung bekommen da sie 2kaputte Zimmertüren hatte die sie aber wieder repariert und lackiert hat .Dies gefiel der Hausmeisterin nicht und hat ihr mitgeteilt das sie bis zum 18.2 die fristlose Kündigung hat und ausziehen muss ist das Rechtens .Es bestehen kein Mietrückstände

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