Fristlose Kündigung

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Fristlose Kündigung wegen Ruhestörung: Diese Regeln gelten

Für eine fristlose Kündigung wegen Ruhestörung ist eine detaillierte Auflistung der Vorfälle notwendig.
Für eine fristlose Kündigung wegen Ruhestörung ist eine detaillierte Auflistung der Vorfälle notwendig.
Eine fristlose Kündigung ist selten eine leichtfertig getroffene Maßnahme. Bestimmte Umstände lassen manchmal aber einfach keine andere Lösung mehr zu. Ist ein Mieter unnachsichtig und belästigt seine Mitmenschen im Haus, auch beispielsweise auch noch nach einer Abmahnung vom Vermieter, ist die fristlose Kündigung zumeist die logische Konsequenz.

Dieser Ratgeber gibt Ihnen Informationen zum Thema „fristlose Kündigung wegen Ruhestörung“ und zeigt Ihnen auf, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür gelten.

Inhaltsverzeichnis

  • Ruhestörung und fristlose Kündigung: Was sagt das Gesetz dazu?
  • Fristlose Kündigung: Wenn Ruhestörung zum Albtraum der Mitmieter wird

Ruhestörung und fristlose Kündigung: Was sagt das Gesetz dazu?

Zunächst einmal steht der Vermieter, wenn dieser dem Mieter fristlos kündigen will, in der Beweispflicht. Das bedeutet, dass eine genaue Dokumentation aller Ruhestörungen dafür erforderlich ist. Im besten Falle sollte dieser sogar das Ordnungsamt rufen, damit die vorhandenen Ruhestörungen auch offiziell registriert werden.

Die Beamten legen dazu ein sogenanntes „Zeugnis der Lärmbelästigung“ an, was vor allem bei der Urteilsfindung in einer Gerichtsverhandlung zugunsten des Vermieters, beziehungsweise anderer durch den Lärm gestörter Mitmieter, verwendet werden kann.

Wichtig ist außerdem, dass ein Vermieter immer zuerst eine Abmahnung erteilen muss, bevor eine fristlose Kündigung wegen Ruhestörung erfolgen kann. Wie bei der fristlosen Kündigung ohne Abmahnung im Arbeitsrecht, ist eine Kündigung ohne vorher abgemahnt zu werden im Normalfall auch im Mietrecht nicht möglich.

Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt in Deutschland die gesetzliche Grundlage für eine fristlose Kündigung dar. Hier sind vor allem die §§ 543 und 569 wichtig.

§ 543 Abs. 1 BGB sagt zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zum Beispiel unter anderem Folgendes:

Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Eine dauerhafte und häufige Ruhestörung kann eine fristlose Kündigung auslösen.
Eine dauerhafte und häufige Ruhestörung kann eine fristlose Kündigung auslösen.
Hieraus ist zu entnehmen, dass ein Mietvertrag sowohl durch den Mieter als auch den Vermieter fristlos beendet werden kann. Liegt ein triftiger Grund vor, wie zum Beispiel unerlaubte Untervermietung oder Ruhestörung, dann ist damit ein Verstoß laut Mietvertrag gegeben und eine fristlose Kündigung demzufolge möglich. Eine ordentliche Beendigung des Mietverhältnisses wäre hierbei unzumutbar.

Der § 569 Abs. 2 BGB konkretisiert den § 543 BGB vorwiegend dadurch, dass er auf eine Störung des Hausfriedens oder Ruhestörung bezogen ist. Ob eine fristlose Kündigung wegen einer Ruhestörung für unzumutbar genug gehalten wird, liegt in den meisten Fällen im Ermessen eines Gerichts.

Fristlose Kündigung: Wenn Ruhestörung zum Albtraum der Mitmieter wird

Manchmal kann ein Mieter noch so oft und höflich aufgefordert werden, sich an die Hausordnung zu halten oder den Hausfrieden nicht durch permanente Lärmbelästigung zu stören. Nach einer Abmahnung bleibt häufig keine andere Option mehr offen, als ein Schreiben für die fristlose Kündigung aufzusetzen.

Beachten Sie hierbei, auf jeden Fall den Grund der fristlosen Kündigung zu nennen – die Ruhestörung. Dieser sollte aber noch detaillierter beschrieben werden. Bereits im Kündigungsschreiben und nicht erst vor Gericht zählt nämlich jedes Detail, was erfasst wurde und für Urteile vor Gericht verwendet werden kann.

Am wichtigsten ist es also immer, folgende Punkte konkret festzuhalten, wenn Ihre fristlose Kündigung aufgrund von Ruhestörung auch erfolgreich sein soll:

  • Art der Ruhestörung (beispielsweise extrem laute Musik)
  • Lärm: Start- und Endzeitpunkt
  • Dauer der Störung bzw. Lärmbelästigung
Hält sich ein Vermieter nicht penibel an das Festhalten dieser Daten, wird beispielsweise eine Räumungsklage nicht selten aus formellen Gründen vom Richter abgelehnt.

Bildnachweise: fotolia.com/© dessauer, fotolia.com/© BillionPhotos.com

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Comments

  1. Birgit B. says

    20. Februar 2018 at 18:18

    Unsere nervigen Nachbarn haben nach mehreren Abmahnungen im letzten August endlich eine fristlose Kündigung erhalten und dann einen Anwalt eingeschaltet.Dadurch wohnen sie immer noch über uns !!!! Der Vermieter meint, es gehe auf eine Räumungsklage hinaus. Jetzt sind die Nachbarn schwanger. Ändert das irgendwas ?

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      12. März 2018 at 8:08

      Hallo Birgit,

      leider können wir keine Aussage über die Umstände treffen, die diesen Fall im Besonderen betreffen.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
  2. Volk says

    24. August 2018 at 12:30

    Hallo
    Wir haben eine Mieterin die einen Freund hat der nicht im Haus wohnt. Dieser randaliert andauernd so lautstark das alle anderen Mieter z. B. nachts von Ihm aus den Betten geholt werden um sich zutritt ins Haus zu verschaffen. Diese haben schon des öfteren die Polizei gerufen. Die kommen mittlerweile schon mit zwei Streifenwagen. Er wurde auch schon öfter mitgenommen was ihn aber nicht von abhält weiter zu machen. Was können wir tun. Die Mieterin hat schon mehrere Abmahnungen bekommen und uns versprochen das sie sich nicht mehr von ihm überreden last aber ein paar Tage später ist er wieder da. Habe gelesen das Kündigungen wegen Lärmbelästigung so eine Sache sind die schnell von den Richtern abgeblockt werden.

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      29. August 2018 at 16:55

      Hallo Volk,

      da wir keine Rechtsberatung leisten dürfen, können wir Ihnen nur raten, sich an einen Anwalt für Mietrecht zu wenden. Dieser kann prüfen, ob eine Kündigung wegen Lärmbelästigung in Ihrem Fall wirksam ist.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
  3. oertel says

    25. August 2018 at 22:55

    Hallo
    Ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus und habe schon öfter dem Vermieter mit geteilt das der Lärm im Haus nach 22 Uhr überhand nimmt,desweiteren muss ich überhöhte Nebenkosten abrechnugen nachzahlen weil Mülltonnen extra entsorgt werden müssen ,da keine richtige Mülltrennung war,(Plastik in der Biotonne oder Hausmüll in der Papiertonne) die kosten werden dann auf die Mieter umgelegt sodass ich ca 300Euro Nebenkosten abrechnung nachzahlen soll.

    Der Vermieter unternimmt leider nichts dagegen obwohl sich schon andere Mietparteien und ich beim Vermieter beschwert haben.

    Darf ich aus den gründen fristlos Kündigen?

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      29. August 2018 at 16:59

      Hallo Oertel,

      ob bestimmte Gründe eine fristlose Kündigung rechtfertigen, kann letztendlich immer nur ein Richter entscheiden. Dazu muss der gekündigte Vertragspartner der Kündigung widersprechen, nachdem sie ausgesprochen wurde. Welche Aussichten in Ihrem Fall bestehen, dass ein Gericht Ihre Kündigung als wirksam erklärt, kann ein Rechtsanwalt beurteilen.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
  4. Nicole says

    8. Oktober 2018 at 13:21

    Wir sind letztes Jahr in ein Mehrfamilienhaus gezogen ins Dachgeschoss. Als wir eingezogen sind, schauten wir ins Grüne. Uns sagte der Herr der mit uns die Besichtigung gemacht hatte noch, dass wir wegen der hohen Bäume nicht mal Gardinen vor den Fenstern bräuchten. Wir waren glücklich weil wir eine ruhige Wohnung suchten um nach unserem stressigen Job im Wechseldienst (Rettungsdienst) schlagen zu können. Leider hielt unser Glück nicht lange…
    Unsere grüne Oase wurde abgeholzt und seit 1 Monat wird nun dort gebaut. Es sollen 10 Einfamilienhäuser entstehen. Der Lärm ist nicht zu ertragen, mal abgesehen von den Erschütterungen im Haus. Alles spielt sich direkt vor unseren Fenstern ab. An schlafen nach einem anstrengenden Nachtdienst ist nicht zu denken! Wir wandern zum schlafen tagsüber schon zu meinen Eltern aus damit wir den nächsten Nachtdienst überhaupt überstehen!
    Was können wir da machen? Würde in dem Fall eine vorzeitige Kündigung greifen? Unsere Wohnung ist für uns ja nicht weiter tragbar und bewohnbar! Wir wären um jeden Tipp dankbar…

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      11. Oktober 2018 at 14:27

      Hallo Nicole,

      zu beurteilen, ob Ihre Situation eine fristlose Kündigung rechtfertigt, fällt in den Bereich der Rechtsberatung, die wir leider nicht erteilen dürfen. Bitte lassen Sie die Lage von einem Anwalt für Mietrecht einschätzen.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
  5. Corinna says

    8. Oktober 2018 at 14:59

    Hallo, wir haben folgendes Problem wir wohnen in einem 3 Parteien Haus was den Eltern von meinem Lebensgefährten gehört in der obersten Etage in der mittleren Wohnung leben eine indische Familie mit 2 kleinen Kindern das Zusammenleben ist seit einem Jahr die Hölle fast jedes Wochenende kommen viele Gäste vorbei bis in die Nacht lautes Kindergeschrei sowie starke Essendüfte kommen sogar zur geschlossenen Tür rein. Ich hab diese Nachbarn schon darauf angesprochen es wird allerdings nicht besser meine Schwiegereltern würden Ihnen gerne kündigen was müsste man da machen was Erfolg hätte. Ich wäre wirklich sehr dankbar über einen Tip! Mit freundlichen Grüßen Corinna

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      11. Oktober 2018 at 14:30

      Hallo Corinna,

      ob die von Ihnen geschilderte Situation es rechtfertigt, den Mietern Ihrer Schwiegereltern zu kündigen, können und dürfen wir leider nicht beurteilen, da dies in den Bereich der Rechtsberatung fällt. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
  6. Saskia says

    4. November 2018 at 16:51

    Hallo,

    Der Mieter über uns belästigt uns mittlerweile seit einem Jahr durch Ruhestörung. Im Detail heißt das, er hört sehr laute Musik bis spät in die Nacht und Morgenstunden und desöfteren findet auch eine Band-Probe statt (Schlagzeug, Gitarre, Gesang). Schon mehrfach haben wir den Mieter angesprochen ohne Erfolg. Auch der Vermieter hat bisher an der Situation nichts geändert nach dem wir so um die 5 mal da waren um uns zu beschweren.
    Das dies für uns nicht mehr zumutbar ( ich selber arbeite im Schichtdienst) ist, wollen wir nun ausziehen. Wäre es in diesem Fall möglich dem Vermieter fristlos zu kündigen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Saskia

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      8. November 2018 at 8:50

      Hallo Saskia,

      ob die Ruhestörung durch Ihren Nachbarn eine fristlose Kündigung Ihrerseits rechtfertigt, können wir leider nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
  7. Sabrina says

    4. Januar 2019 at 17:49

    Hallo,
    ich habe eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, diese ist vermietet. Die Hausverwaltung hat mich aufgefordert, eine Abmahnung und danach eine fristlose Kündigung zu senden, da die Mieterin seit Jahren wegen Ruhestörung auffällt. Die anderen Hausbewohner wurden angehalten, die Ruhestörungen zu protokollieren. Leider habe ich nur von 1 Hausbewohner ein Protokoll (mit Tag und Uhrzeit) erhalten. Ist dies ausreichend oder benötige ich übereinstimmende Aussagen von mehreren Hausbewohnern?
    Danke, Sabrina

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      11. Januar 2019 at 12:34

      Hallo Sabrina,

      es ist nicht konkret festgeschrieben, welche Nachweise für eine Abmahnung bzw. fristlose Kündigung ausreichen. Diese Frage stellt sich letzten Endes erst, wenn der entsprechende Mieter gegen die Abmahnung bzw. Kündigung Klage einreicht. Dann obliegt es dem zuständigen Gericht zu entscheiden, ob die vorgelegten Beweise des Vermieters ausreichend sind. Lassen Sie sich diesbezüglich ggf. von einem Anwalt für Mietrecht beraten.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
  8. Benjamin F. says

    5. Januar 2019 at 23:12

    Hallo,

    mein Untermieter belästigt mich ständig mit seiner lautstarken Musik, natürlich habe ich alles meinen Vermieter gemeldet und dieser hat ihn auch abgemahnt und schließlich jetzt auch die Kündigung ausgesprochen. Da er sicherlich eine Frist zur Räumung der Wohnung erhält ist meine Sorge nun das er jetzt erst recht mit seiner Ruhestörung fortfahren wird denn nun hat er ja nichts mehr zu verlieren. Kann ich noch irgendwas tun wie zum Beispiel weiter Lärmprotokolle verfassen und diese meinen Vermieter senden oder muss ich jetzt einfach die Sache aussitzen bis er endgültig raus ist?

    Grüße
    Benjamin

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      11. Januar 2019 at 12:43

      Hallo Benjamin,

      der Vermieter kann in der Regel hier nicht viel mehr tun. Sie haben aber die Möglichkeit, die Ruhestörung dem Ordnungsamt zu melden bzw. bei der Polizei anzuzeigen. Dann muss Ihr Nachbar unter Umständen obendrein mit einer Geldbuße rechnen.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
  9. Dominik M. says

    12. Januar 2019 at 9:43

    Hallo,
    im November 2018 habe ich eine Abmahnung erhalten, in der mir Ströung des Hausfriedens durch nicht einhalten der Ruhezeiten vorgeworfen wurde. Konkret wurde abgemahnt, dass ich musiziert habe. Im Dezember 2018 hatte ich nach meinem Befinden auf Zimmerlautstärke Musik gehört, aber die Polizei und die Nachbarn hielten das für zu laut. Ich habe dann leiser gedreht. Im Januar 2019 habe ich dann eine fristlose Kündigung erhalten in der Dinge drin standen die überhaupt nicht stimmen. Konkret wurde in dieser laute Musik als weiterer Grund benannt.

    Jetzt ist meine Frage: Ist diese fristlose Kündigung rechtens, wenn ich das zuerst abgemahnte Verhalten, das Musizieren außerhalb der Ruhezeiten, unterlassen habe und die fristlose Kündigung wegen zu lauter Musik statt erneutem Musizieren außerhalb der Ruhezeiten, dem eigentlich abgemahnten Verhalten, zu Stande kam? Oder ist es ein und dasselbe?

    In meiner fristlosen Kündigung steht, ich hätte 30 Stunden am Stück Gitarre gespielt. Das stimmt nicht. Ich muss schließlich auch noch Schlafen, ich bin ein Mensch.
    In ihr steht, ich hätte Weihnachten den Hausfrieden gestört. Das stimmt nicht.
    In ihr steht, ich hätte Neujahr den Hausfrieden gestört. Ich habe Neujahr zwischen 9 und 12 für mein Befinden auf Zimmerlautstärke Musik gehört und als die Nachbarn sich beschwerten, habe ich sofort auf Kopfhörer umgestellt.
    In ihr werden heftige Bässe und Geräusche bis in die Morgenstunden erwähnt. Auch die habe ich nicht produziert.
    In ihr steht das Verhalten habe sich selbst nach Einsätzen der Polizei und nach Absprachen mit der Hausverwaltung nicht gebessert, aber dabei habe ich mir Kopfhörer angeschafft und höre zu den Ruhezeiten nur noch über diese. (Neujahr hatte ich das vergessen, aber die Musik war für mein Befinden nicht laut.)

    Muss ich diese fristlose Kündigung hinnehmen oder ist es wahrscheinlich, dass diese vor Gericht als unzulässig beurteilt wird?

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      18. Januar 2019 at 11:32

      Hallo Dominik,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung leisten können. Ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, kann daher nur ein Anwalt einschätzen.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten
  10. jens says

    13. Januar 2019 at 15:14

    auch wir haben hier probleme mit einen vermieter
    25 mal in einen jahr die polizei da gewesen
    ordnungsamt hatte schreiben ….wohl mit bußgeld ? angreschrieben
    2 abmahnungen von der hausverwaltung
    und nichts hat es gebraucht
    morgen rufen wir erneut die an ..

    denke da ist die fristlose kündigung wohl angebracht ?

    Antworten
    • fristlosekuendigung.com says

      18. Januar 2019 at 11:35

      Hallo Jens,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine rechtliche Einschätzung von Einzelfällen vornehmen können. Ob die von Ihnen beschriebene Ruhestörung eine Kündigung Ihrerseits rechtfertigt, kann daher nur ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von fristlosekuendigung.com

      Antworten

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